Das pathologische Regime der Nazis konnte nur mit Gewalt gestoppt werden
Am 20. und 21. November findet im Siegesmuseum in Moskau das Internationale Forum „Die Lehren von Nürnberg“ statt. Es ist dem 75. Jahrestag des Beginns des Nürnberger Prozesses gegen NS-Verbrecher gewidmet. Im Interview mit Sputnik bewertete der Historiker Wjatscheslaw Dawidow die Bedeutung des Tribunals und ging auf einige Aspekte des Prozesses ein.
„Die Nürnberger Prozesse sind ein Meilenstein in der Geschichte. Sie können als Abschluss der Bemühungen angesehen werden, die die Völker der Welt unternommen haben, um die Menschheit vor dem Nationalsozialismus zu retten. Wenn wir über die Bedeutung Nürnbergs im weitesten Sinne sprechen, enthüllte der Prozess das menschenfeindliche Wesen des deutschen Faschismus. Kriminelle Pläne zur Zerstörung von Staaten und Völkern wurden aufgedeckt und dokumentiert, die Grausamkeit und die absolute Unmoral des Hitler-Regimes wurde ans Tageslicht gebracht. Das gesamte System des Nationalsozialismus wurde moralisch verurteilt“, betonte der Experte des Siegesmuseums.
Ihm zufolge habe das Internationale Militärgericht die Bildung der internationalen Rechtsgrundlagen der Nachkriegsweltordnung beeinflusst. „In der Charta der Vereinten Nationen sind die Grundprinzipien des modernen Völkerrechts vor allem in puncto Unzulässigkeit eines Angriffskrieges festgelegt – heute stellt niemand diesen Grundsatz in Frage.“
Seit Beginn des Großen Vaterländischen Krieges bemühte sich die Sowjetunion systematisch um eine internationale Verfolgung der wichtigsten NS-Verbrecher – der Organisatoren des Terrors in den besetzten Gebieten der UdSSR. Die Länder der Anti-Hitler-Koalition verfolgten jedoch unterschiedliche Ansätze bei der Frage, wie die Kriegsverbrecher zu bestrafen seien.
„Die Verbündeten schlugen vor, Personen zu finden, zu identifizieren und sofort zu eliminieren. Die Sowjetunion warf jedoch zum ersten Mal die Frage auf – selbst inmitten der Kriegshandlungen –, dass die Verbrecher vor ein Tribunal der Völker gebracht, angeklagt und für schuldig befunden und dann verurteilt werden sollten.“ Bei der Londoner Konferenz im Sommer 1945 wurde ein Abkommen zwischen den Regierungen der UdSSR, der USA, Großbritanniens und Frankreichs über die Verfolgung und Bestrafung der wichtigsten Kriegsverbrecher unterzeichnet.
Die Meinungsverschiedenheiten zwischen den Alliierten betrafen auch die Verurteilung. Die sowjetische Seite war nicht damit einverstanden, dass die drei Angeklagten Hans Fritzsche, Franz von Papen und Hjalmar Schacht freigesprochen wurden und Rudolf Heß zu lebenslanger Haft statt zum Tode verurteilt wurde. „Trotzdem haben die Länder der Anti-Hitler-Koalition als Verbündete einheitlich gehandelt. Die Nürnberger Prozesse waren jedoch der letzte Akt wirklich alliierter Beziehungen zwischen der UdSSR und den Ländern der Anti-Hitler-Koalition, vor allem den Vereinigten Staaten und Großbritannien, wo die Länder eine Einigung erzielten“, merkte der Historiker an.
Während der Verteidigung bestritten die Angeklagten ihre Schuld an Verbrechen und versuchten zu beweisen, dass sich die Regierungen der alliierten Mächte ähnlich verhielten und dass die volle Verantwortung für die Verbrechen bei Hitler, Himmler und Heydrich lag, die nicht mehr da waren.
„Die Angeklagten und ihre Anwälte versuchten, die Inkonsistenz der Charta des Internationalen Tribunals zu beweisen. Es wurden Gegenvorwürfe gegen die Gründungsländer des Tribunals erhoben, die Schuld wurde auf die Führung, die Gestapo usw. verlagert. Unter dem Gewicht der Beweise wurden diese Argumente jedoch zerstört. Während der Nürnberger Prozesse wurden 300.000 schriftliche Zeugnisse, Dokumente und Fotos geprüft und Zeugen befragt. Die sowjetische Seite legte verheerende Beweise vor.“
Der Historiker erwähnte die außerordentliche sowjetische Staatskommission, die seit den ersten Kriegsjahren eine große Menge an Material gesammelt hatte. Unter dem Gewicht dieser Beweise war es für die Angeklagten schwer, zu sagen, dass sie etwas nicht wussten oder nicht verstanden. „Das Tribunal hat sehr überzeugend gezeigt, dass absolut alle Angeklagten der Verbrechen des Nationalsozialismus schuldig waren und in jeder Hinsicht vor Gericht gestellt werden mussten. Die Beweisgrundlage erlaubte also nicht, eine Bestrafung zu vermeiden. Die Waage in den Händen der Themis neigte sich zur Verurteilung.“
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„Das Hitler-Regime war von Natur aus pathologisch. Es reicht aus, die Geschichte der Konzentrationslager zu betrachten: Versuche, die sogenannte ‘jüdische Frage‘ endgültig zu lösen, die beschleunigte Massenvernichtung von Gefangenen auch vor der Kapitulation von Nazideutschland 1945. Die Nazis organisierten Todesmärsche, trieben Gefangene von einem Lager in ein anderes und töteten sie in Eile. Die Ernüchterung der Nazis hat nicht stattgefunden. Das kriminelle Nazi-Regime und diejenigen, die es unterstützten, konnten nur mit Gewalt gestoppt werden, was letztendlich auch geschah“, schloss Wjatscheslaw Dawidow.
Natalia Pawlowa