Alles außer Gold- und Währungsreserven und Kulturgüter

Auf der Pariser Konferenz vom 21. Dezember teilten die Siegermächte untereinander das deutsche Eigentum als Entschädigung auf. Um den Schaden zu ersetzen, der durch die Plünderungen während der Feldzüge zugefügt wurde, musste Deutschland Reparationszahlungen an 27 Länder, darunter an Ägypten und Neuseeland, leisten. 

Bereits während der Jalta-Konferenz im Februar 1945 bestimmten die Alliierten der Anti-Hitler-Koalition den Umfang der Entschädigung, die Deutschland nach dem Krieg leisten muss. Es wurde beschlossen, dass neue Entschädigungen im Unterschied zum Vertrag von Versailles 1919 nicht in monetärer, sondern in materieller Form erfolgen sollen. 

Auf der Potsdamer Konferenz (17. Juli – 2. August 1945) wurden der Umfang und die Form der Entschädigungen für die Sowjetunion und Polen abgestimmt. Die Sowjetunion bekam das deutsche Eigentum der sowjetischen Besatzungszone, plus ein Viertel der demontierten Anlagen aus den Zonen der Alliierten – zehn Prozent kostenlos, 15 Prozent im Tausch gegen die Lieferung von Lebensmitteln und Kohle in die Zonen der Alliierten.

Die Entschädigungen für Polen sollten aus dem sowjetischen Anteil selbst bereitgestellt werden. Sie machten rund 15 Prozent vom gesamten Anteil der aus Deutschland ausgeführten materiellen Güter aus.

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Vom 9. November bis 21. Dezember fand in Paris eine Konferenz der Länder der Anti-Hitler-Koalition statt, ohne die Sowjetunion und Polen. Auf der Konferenz waren Vertreter von 18 Staaten – USA, Großbritannien, Frankreich, Albanien, Australien, Belgien, Griechenland, Dänemark, Ägypten, Indien, Kanada, Luxemburg, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Tschechoslowakei, Südafrikanische Union (seit 1961 – Südafrikanische Republik) und Jugoslawien. Die Delegationen sollten das Niveau des Schadens, der der Wirtschaft und den Staatsbürgern jedes Landes zugefügt wurde, und einen entsprechenden Umfang der Entschädigungen bestimmen. Es wurde beschlossen, die Inter-Allied Reparations Agency / IARA mit Hauptquartier in Brüssel zu bilden, die für die Verteilung des deutschen Eigentums zwischen den Ländern zuständig ist. Alle 18 Teilnehmerländer sollen eine materielle Entschädigung seitens der Besatzungszonen der USA, Großbritanniens und Frankreichs unter Abzug des Anteils der Sowjetunion von diesen Gebieten bekommen.

Zum Eigentum Deutschlands, das nicht weggenommen werden soll, gehörten Gold- und Währungsreserven, Kunstwerke und die in anderen Ländern ergriffenen Kunstgüter, die sich einer Restitution unterziehen müssen.

Das restliche Eigentum wurde in zwei Kategorien aufgeteilt – A und B. Zu den Entschädigungen der Kategorie B gehörten industrielle Anlagen, Handelsflotte, Wasserverkehrsmittel, zur Kategorie A – alles andere.
Jede Kategorie hatte eigene Regeln, weshalb z.B. die Südafrikanische Union während der Verhandlungen ihren Anteil in der Kategorie B auf 0,1 Prozent reduzierte (ursprünglich sollte sie ein Prozent bekommen), um die Entschädigungen aus der Kategorie A auf 0,7 Prozent zu erhöhen.  Am meistens bekamen die größten Länder der Anti-Hitler-Koalition – USA, Frankreich und Großbritannien.

Jekaterina Tschernezkaja 

Welchen Anteil von der Gesamtmenge der deutschen Entschädigungen die Länder erhielten, die nicht zur sowjetischen Besatzungszone gehörten:

Großbritannien

  • Kategorie А - 28 %
  • Kategorie В - 27,8 %.

USA

  • Kategorie А - 28 %
  • Kategorie B - 11,8 %

Frankreich

  • Kategorie А - 16 %
  • Kategorie В - 22,8 %

Weitere sieben Länder, die von Deutschland besetzt wurden, und Indien bekamen 1,6 bis 9,6 Prozent der Entschädigungen verschiedener Kategorien. Der kleinste Anteil entfiel auf Ägypten – 0,05 bis 0,2 Prozent.