Am 7. Oktober 1946 stimmte das Repräsentantenhaus des japanischen Parlaments einem neuen Verfassungsentwurf zu. Dafür stimmten 342 Abgeordnete, nur fünf waren dagegen. Das Dokument, das Gleichberechtigung und den Verzicht auf einen neuen Krieg vorsah, trat am 3. Mai 1947 in Kraft.
Nach der Unterzeichnung der Kapitulationsakte im September 1945 entwarf die japanische Regierung eine neue Verfassung. Ursprünglich handelte es sich quasi um die Kopie des Wortlauts der Verfassung des Japanischen Reiches aus dem Jahr 1889 (mit minimalen Korrekturen), doch sie widersprach den Interessen der Siegermächte. Die US-amerikanische Militäradministration bestand auf äußerst wichtigen Verfassungsreformen, insbesondere auf der Einführung der wichtigsten demokratischen Rechte und Freiheiten, auf einer umfassenden Landwirtschaftsreform und auf der Verabschiedung von Anti-Monopol-Gesetzen.
Auffallend ist, dass bei der Arbeit an der neuen japanischen Verfassung nicht nur die amerikanische, sondern auch die sowjetische Verfassung als Vorbild genommen wurde. Gleichberechtigung von Männern und Frauen wurde in der japanischen Verfassung zum ersten Mal verankert. Experten zufolge wurde das ausgerechnet dank der sowjetischen Verfassung von 1936 möglich.
Bei der Arbeit am neuen Grundgesetz wurde besonderes Augenmerk auf die Entmilitarisierung Japans gerichtet. Artikel 9 sah vor:
1. Das japanische Volk verzichtet für immer und ewig auf Krieg als souveränes Recht der Nation, wie auch auf Drohung bzw. Gewaltanwendung als Mittel zur Lösung von internationalen Streitigkeiten.
2. Es werden in der Zukunft nie wieder Land-, See- und Luftstreitkräfte gebildet, wie auch andere Kriegsmittel. Der Staat erkennt an, kein Recht auf Kriegsführung zu haben.
Entmilitarisierung und Verzicht auf Rüstungsausgaben sollten eine der Stützen des so genannten „japanischen Wirtschaftswunders“ werden.
Quelle: Wsewolod Kurizyn, Dmitri Schaljagin. Erfahrungen der Etablierung des Konstitutionalismus in den USA, Japan und Sowjetrussland. – Moskau, 2004.