Nazi-Schlächter in den baltischen Republiken werden hingerichtet
Am 3. Februar 1946 um 15.00 Uhr wurde das Todesurteil zu den Gräueltaten der Nazi-Verbrecher in der Litauischen, Lettischen und Estnischen Sowjetrepublik vollstreckt. Sieben der acht Angeklagten – SS-Obergruppenführer, General der baltischen Polizei Friedrich Jeckeln, Kommandant von Riga, Generalleutnant Siegfried Ruff, Gebietskommissar in Estland, Oberst Alexander Becking, sowie drei Generalmajore und ein Generalleutnant wurden schuldig gesprochen und hingerichtet. Das Verfahren des achten Angeklagten, Generalleutnant Wolfgang von Ditfurth, wurde wegen dessen Erkrankung,gesondert behandelt. Unter den sowjetischen öffentlichen Prozessen gegen faschistische Eroberer gilt der Rigaer Prozess als der „höchste“ Prozess nach dem Militärrang der Angeklagten.