Am 1. Oktober 1946, am nächsten Tag nach der Bekanntgabe des Urteils des Internationalen Militärgerichtshofs von Nürnberg, wurde das Datum der Hinrichtung der Verurteilten festgelegt. Eine Zeitlang war das Schicksal der zur Haftstrafe Verurteilten und Freigesprochenen unklar.

Die freigesprochenen Hans Fritzsche und Hjalmar Schacht blieben noch drei Tage in den Gefängniszellen. Gefängnis-Kommandant Oberst Burton Andrus wird sie davon überzeugen, zumindest bis Mittenacht zu warten, um das Gebäude unbemerkt zu verlassen – einige Gruppen radikaler Antifaschisten planten ihre Ermordung. Franz von Papen weigerte sich zwei weitere Wochen lang, das Gefängnis zu verlassen, und wartete auf Antworten auf seine Appelle an die britischen und französischen Militärbehörden mit der Bitte, sich in ihren Besatzungszonen niederlassen zu dürfen. Sieben Angeklagte, die zu einer Haftstrafe verurteilt worden waren, blieben in Nürnberg bis Juli 1947. Anschließend wurden sie ins Gefängnis in Berlin-Spandau verlegt.

Alle zum Tode verurteilten reichten Berufungen beim Kontrollrat der Alliierten ein. Göring, Keitel und Jodl baten, sie zu erschießen statt zu erhängen. Doch der Militärgerichtshof änderte nichts mehr an seinem Urteil.

 

Quelle: Arkadi Poltorak, Nürnberger Epilog / Vorwort von Lew Smirnow. - M: Wojenisdat, 1965