Am 30. September 1945 verkündete der Internationale Militärgerichtshof in Nürnberg das Urteil gegen die Nazi-Verbrecher. Hermann Göring, Martin Bormann (in Abwesenheit), Ernst Kaltenbrunner, Joachim von Ribbentrop, Wilhelm Keitel, Alfred Rosenberg, Hans Frank, Wilhelm Frick, Julius Streicher, Fritz Sauckel, Arthur Seyß-Inquart und Alfred Jodl wurden zur Todesstrafe verurteilt. Lebenslange Haft wartete auf Rudolf Heß, Walther Funk und Erich Raeder. Zu 20 Jahren Haft wurden Baldur von Schirach und Albert Speer verurteilt. Konstantin von Neurath musste 15 Jahre hinter Gittern verbringen, Hans Fritzsche, Franz von Papen und Hjalmar Schacht jeweils zehn Jahre.

Der Gerichtsprozess in Nürnberg hatte 316 Tage gedauert. Dabei wurden etwa 100.000 Unterlagen, 100.000 Fuß Filmaufnahmen und 25.000 Fotos analysiert. Die Anklage und Verteidigung machten etwa 30 000 Fotokopien gemacht und 50 Millionen Seiten Texte gedruckt. Zu den wichtigsten Informationsquellen im Rahmen des Nürnberger Prozesses gehörten die Stenogramme der Gerichtsverhandlungen: Die englische Version des Stenogramms von insgesamt 403 Sitzungen umfasste knapp 17.000 Seiten. Das vollständige Stenogramm wurde in allen vier offiziellen Sprachen des Tribunals in 42 Bänden veröffentlicht. Das waren 22 Bände des Stenogramms und 20 Bände der Beweislage. Sie machten die so genannte „Blaue Serie“ („Blue Series“) aus. 

Das sowjetische Mitglied des Tribunals, Richter des Obersten Gerichtshofs der Sowjetunion, Iona Nikitschenko, ließ sich den Freispruch für von Papen, Fritzsche und Schacht sowie die äußerst milde Strafe für Heß nicht gefallen (für Heß hatte er die Todesstrafe verlangt) und brachte seine eigene Meinung zum Ausdruck. Außerdem missfiel ihm die Weigerung des Tribunals, die Reichsregierung, den Generalstab und das oberste Kommando der Wehrmacht als verbrecherische Organisationen anzuerkennen.

Der US-amerikanische Chefankläger Robert Jackson begrüßte allgemein das Urteil, wandte aber gegen den Freispruch für von Papen und Schacht. Der österreichische Justizminister verlangte eine Auslieferung von Papens nach Wien. Viele hatten den falschen Eindruck, dass das Nürnberger Tribunal die Wehrmacht freigesprochen hätte, obwohl die Richter explizit betont hatten, dass sie keine Zweifel hinsichtlich der Schuld der Generäle des Dritten Reiches gehabt hatten.

 

Quelle: Alexander Swjaginzew. Nürnberger Alarmglocke: Reportage aus der Vergangenheit, Appell an die Zukunft. – M.: OLMA Media Group, 2006