Am 2. August 1946 wurde in den Zeitungen „Prawda“ und „Iswestija“ eine offizielle Mitteilung des Obersten Gerichts der Sowjetunion über das Gerichtsurteil gegen Andrej Wlassow und seine Komplizen veröffentlicht.

Zunächst war geplant, einen öffentlichen Gerichtsprozess gegen die Wlassow-Angehörigen im Oktjabrski-Saal des Gewerkschaftshauses durchzuführen. Doch es wurde befürchtet, dass die Angeklagten auf einem offenen Prozess antisowjetische Ansichten darlegen werden, die „mit der Stimmung eines bedeutenden Teils der Bevölkerung übereinstimmen können“. Deswegen wurde beschlossen, eine geschlossene Gerichtssitzung abzuhalten. Vor Gericht wurden auch zwölf Mitstreiter Wlassows gestellt, die als „Agenten des deutschen Geheimdienstes, die aktiv Spionage-, Diversions- und Terrortätigkeiten gegen die Sowjetunion durchführten“, eingestuft wurden. Der faktische Beschluss über Todesurteil für Andrej Wlassow, Fjodor Truchin, Sergej Bunjatschenko, Michail Meandrow u.a. wurde nicht vor Gericht, sondern auf einer Sitzung des Politbüros des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei am 23. Juli 1946 getroffen. Nach formellen gerichtlichen Ermittlungen wurden die Angeklagten für schuldig erklärt, ihnen wurden die Auszeichnungen weggenommen, sie wurden zur Todesstrafe durch den Strang verurteilt, ihr Eigentum wurde beschlagnahmt.

Das Urteil wurde am 1. August vollstreckt, kurz vor der offiziellen Mitteilung. Die Hingerichteten wurden im NKWD-Krematorium eingeäschert. Die Asche wurde in einem Grab des Donskoi-Klosters geschüttet.

Am 1. November 2001 verweigerte das Militärkollegium des Obersten Gerichts der Sowjetunion die Rehabilitierung von Wlassow u.a., zugleich wurde aber das Urteil im Teil 2 Art.58 StGB der RSFSR (antisowjetische Agitation und Propaganda) aufgehoben. Im restlichen Teil blieb das Urteil unverändert.

 

Quelle: General Wlassow. Die Geschichte eines Verrats. In zwei Bänden. – M., 2015.