Am 9. Juli 1946 wird die Verordnung Nr. 1516 des Ministerrats der Sowjetunion „Über die Renten für Militärs und ihre Familien“ verabschiedet.

So heißt es in der Verordnung, dass ehemalige Militärs und Partisanen des Großen Vaterländischen Kriegs, die nach dem Entlassen aus dem Militärdienst eine Behinderung haben, eine Rente bekommen wie die Militärs, falls durch eine Ärztekommission beschlossen wird, dass die Invalidität folgende Ursachen hat:

A)     Verletzungen, Kontusionen bzw. Verkrüppelung, die in Kämpfen bei Verteidigung der Sowjetunion bzw. Ausübung anderer Verpflichtungen des militärischen Dienstes bzw. Erkrankungen an der Front sowie Verletzungen, Kontusionen, Verkrüppelung und Erkrankungen in Gefangenschaft erhalten wurden;

B)     Unglücksfälle, die nicht mit der Ausübung der militärischen Verpflichtungen verbunden sind, bzw. Erkrankungen, die nicht mit dem Aufenthalt an der Front verbunden sind, sich aber während des Militärdienstes ereigneten.

Der Umgang mit ehemaligen Kriegsgefangenen und Partisanen bzw. Personen, die sich auf dem besetzten Territorium erwiesen, war in der Sowjetunion uneindeutig. Doch in der Sowjetunion war ein Drittel ihrer Gebiete besetzt, im Hinterland des Feindes kämpften rund 6000 Partisaneneinheiten mit der Gesamtzahl von mehr als eine Million Menschen, viele wurden in Gefangenschaft verletzt. Für viele Partisanen und ehemalige Kriegsgefangenen wurde die Rente nach dem Verlust der Arbeitsfähigkeit die einzige Finanzquelle. Diese Verordnung sicherte das Auskommen dieser Menschen.

 

Quelle: Verordnung des Ministerrats der Sowjetunion Nr. 1516 vom 9. Juli 1946