Am 13. Mai fand in Berlin eine Sitzung des Koordinierungsausschusses unter dem Vorsitz des britischen Generals Brian Robertson statt. An diesem Tag erließ das Komitee den Befehl Nr. 4 zur Beschlagnahme von Literatur und Materialien mit nationalsozialistischem und militaristischem Charakter und die Direktive Nr. 30 zur Zerstörung von Nazi-Denkmälern und -Museen.

Innerhalb von zwei Monaten sollten alle Bibliotheken und Buchhandlungen "Bücher, Flugschriften, Zeitschriften, Zeitungssammlungen, Alben, Manuskripte, Dokumente, Karten, Pläne, Gesang- und Musikbücher, Filme und Dias - auch für Kinder aller Altersstufen -, die Propaganda für den Nationalsozialismus waren, Rassenlehren und Aufforderungen zur Gewalttätigkeit enthielten, an die Vertreter der Alliierten abliefern." Diese Materialien sollten vernichtet werden. Am 10. August 1946 wurde der Befehl Nr. 4 geändert: Ein Teil des Materials sollte zu Forschungszwecken aufbewahrt werden, der Zugang dazu sollte aber streng kontrolliert werden.

Auf der Grundlage der Richtlinie Nr. 30 werden deutsche Denkmäler, Straßenschilder, Museen und Sammlungen auf nationalsozialistische und militaristische Inhalte überprüft, um alle Objekte, die unter das Verbot fallen, bis zum 1. Januar 1947 zu vernichten. Das Gebäude der Reichskanzlei in Berlin wird bis auf die Grundmauern abgerissen - der genaue Standort ist derzeit noch nicht einmal zu bestimmen. Gleichzeitig wird das Tagungsviertel der NSDAP in Nürnberg zu einem Museumszentrum umgestaltet.


Quelle: Pravda, Nr. 115 (10197), 16. Mai 1946