Der Prozess zu den Gräueltaten im Konzentrationslager Neuengamme begann am 18. März 1946. Er war einer der 329 britischen Militärgerichtsverfahren gegen Nazi-Verbrecher.
Neuengamme war ein großes KZ-Lagernetz im Nordwesten Deutschlands, das zur britischen Besatzungszone gehörte. Während des Krieges hieß es, dass die Gefangenen in diesen Lagern nur als Arbeitskräfte eingesetzt würden. Angeblich soll der Umgang mit ihnen humaner als in anderen Lagern gewesen sein. Doch britische Ermittler fanden heraus, dass es in diesen Lagern zu vielen Massenhinrichtungen, darunter sowjetischer Kriegsgefangener, und zu medizinischen Experimenten an Häftlingen gekommen war.
Im Frühjahr 1946 fand im Hamburger Curiohaus der erste von 33 Gerichtsprozessen gegen das Personal dieses KZ-Lagers statt. Beim ersten Prozess fiel SS-Unterscharführer Wilhelm Bahr auf. Er tötete fast 200 sowjetische Kriegsgefangene mit Zyklon B, hunderte Häftlinge mit Benzin-Injektionen. Außerdem experimentierte er mit Blausäure. Bahr gestand vollständig seine Schuld.
Am 3. Mai wurden Wilhelm Bahr sowie der ehemalige Kommandant Max Pauly, die Lagerärzte Bruno Kitt und Alfred Trzebinski, der Schutzhaftlagerführer Anton Thumann, die Lager-Angestellten Johann Reese, Willy Warnke, Heinrich Ruge, Andreas Brems, Wilhelm Dreimann und Adolf Speck zur Todesstrafe durch Erhängen verurteilt.
Das Urteil wurde am 6. Oktober 1946 vollstreckt. Albert Pierrepoint, meistbeschäftigter britischer Vollstrecker der Todesurteile, wurde am Ende seines Lebens zum Gegner der Todesstrafe. Er schrieb in seinen Memoiren: „Wenn sie mehr als 680 Menschen erhängt haben, kann man in dieser Zeit verstehen, dass die Todesstrafe die Verbrecher nie aufgehalten und niemanden etwas gelehrt hat.“ Allerdings betonte er, dass er sich nach der Hinrichtung der verbrecherischen Nazis besser fühlte, wie nach einer schweren, aber sehr notwendigen Arbeit.
Quelle: