Am 29. April erhob der Internationale Militärgerichtshof für den Fernen Osten Anklage gegen 29 japanische Beamte, Feldherren, Diplomaten und sogar Philosophen. Die Hauptanklagepunkte waren: Verschwörung gegen den Weltfrieden, Mord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Unter den vorgeworfenen Verbrechen gab es beispiellose Gräueltaten wie das Massaker in der chinesischen Stadt Nánjīng. Selbst SS-Vertreter im Fernen Osten waren schockiert, als sie diese Bestialität mit eigenen Augen sahen. Sie beschwerten sich sogar bei Hitler über die brutale Grausamkeit der Japaner.
Der Gerichtshof wurde am 19. Januar 1946 laut Beschluss der Potsdamer Konferenz ins Leben gerufen. Dazu gehörten Vertreter von elf Ländern: UdSSR, USA, Großbritannien, China, Frankreich, Australien, Kanada, Neuseeland, Holland, Indien und Philippinen.
Gegen 29 Japaner wurde Anklage erhoben. Der ehemalige japanische Minister Fumimaro Konoe beging Selbstmord. Auf der Anklagebank saßen anschließend nur noch 28 Japaner. Der Außenminister Matsuoka Yōsuke und Admiral Osami Nagano verstarben im Gefängnis während des Prozesses. Die Klagen gegen den Philosophen und Ideologen des japanischen Militarismus, Ōkawa Shūmei, wurden wegen geistiger Unzurechnungsfähigkeit fallengelassen.
Die erste Sitzung der Tokioter Prozesse fand am 3. Mai 1946, die letzte am 12. November 1948 statt.
Quelle:
Mark Raginski „Militaristen auf der Anklagebank. Nach Materialien der Tokioter und Chabarowsker Prozesse“