Am 13. April 1946 verabschiedete der sowjetische Ministerrat den Beschluss Nr. 843-342ss „Über Heimkehr von Repatrianten – Letten, Esten und Litauern“. Die Einwohner der Baltischen Sowjetrepubliken wurden von der Verantwortung befreit, die zuvor für ehemalige Legionäre, Soldaten vorgesehen war, die an der Seite des Generals Andrej Wlassow gekämpft hatten und zur Zwangsarbeit in den nördlichen Gebieten der UdSSR verurteilt werden sollten.

In den Jahren der Besatzung hatten die Deutschen in Lettland, Estland und Litauen etliche polizeiliche und militärische Formationen gebildet. Die meisten Legionäre hatten sie in Lettland gefunden: insgesamt 115 000. In Estland waren es etwa 30 000, in Litauen 26 000.

Am 16. März 1946 wandten sich der erste Sekretär der Kommunistischen Partei Lettlands, Jānis Kalnbērziņš, und der Ministerpräsident der Sowjetrepublik, Vilis Lācis, an den stellvertretenden Ministerpräsidenten der Sowjetunion, Wjatscheslaw Molotow. Sie schrieben ihm, dass ihre Landsleute von den Okkupanten unter Zwang mobilisiert worden seien und sich dagegen gewehrt hätten. Da sie nach dem Krieg verurteilt worden seien, haben etliche Familien in der Lettischen Sowjetrepublik ihre Familienväter verloren. Gleichzeitig verwiesen sie darauf, dass die Verbannung der ehemaligen Legionäre negative Stimmungen unter dortigen Einwohnern hervorrufe. Zudem brauche das sowjetische Lettland dringend Arbeitskräfte.

Um die ohnehin schwierige Situation in den Baltischen Republiken nicht zusätzlich zu belasten, kam die Führung in Moskau Kalnbērziņš und Lācis sowie der Führung der Sowjetrepubliken Estland und Litauen entgegen.

 

Quelle: Alexander Djukow „Gnade gegenüber den Gefallenen: Sowjetische Repressalien gegen die Nazi-Mithelfer“, Moskau, Stiftung „Historisches Gedächtnis“, 2009.