In Sandakan auf der Insel Borneo, die von der japanischen Armee besetzt war, wurde ein Kriegsgefangenerlager – Australier, Briten und Amerikaner – zur Bedienung des militärischen Flugplatzes eingerichtet. Die Fliegerkräfte der Alliierten nahmen Sandakan unter Dauerbeschuss, weshalb das japanische Kommando einen neuen Flugplatz in Ranau im Norden der Insel baute. Das Lager Sandakan sollte aufgelöst werden.
Im Frühjahr 1945 wurden die arbeitsfähigen Gefangenen zu Fuß nach Ranau geschickt, wobei die ohnehin kleine Verpflegungsration gekürzt wurde. Sie mussten mit schwerer Last 260 Kilometer innerhalb von neun Tagen durch Moore und den Dschungel zurücklegen und am Ende einen Berg hochgehen. Erschöpfte wurden geschlagen, getötet bzw. einfach sterben gelassen. Nach der Ankunft mussten sie sofort mit der Arbeit beginnen. Insgesamt starben während der Todesmärsche mehr als 1000 Gefangenen. Die Sandakan-Gefangenen, die nicht für die Bauarbeiten ausgewählt wurden, wurden in den Dschungel vertrieben, wo sie fast alle starben – an Hunger bzw. von Wächtern getötet.
Ende 1945 gab es in Ranau nur noch 38 Gefangene – sie waren zu krank und zu schwach für die Arbeit. Die Anderen starben an Hunger und grausamer Behandlung. Die Lagerführung beschloss, die Überlebenden zu erschießen. Die Gefangenen wurden von den Wächtern rund zwei Wochen nach der Kapitulation Japans getötet.
Besonders grausam agierte Lagerkommandant Hoshijima Susumu. Als Folge seiner Befehle starben rund 6000 Menschen – 4000 Einheimische, 1381 Australier und 641 Briten.
Im malaysischen Labuan organisierten die Briten und die Australier einen Gerichtshof, der Kriegsverbrechen der japanischen Verwaltung des Lagers in Sandakan ermittelte. Susumu wollte dem Gericht weismachen, dass er auf den Befehl des Kommandeurs der 37. Japanischen Armee vorging. Susuma und neun seiner Unterstellten wurden zur Todesstrafe, 64 weitere Angeklagte wurden zu verschiedenen Haftstrafen verurteilt.
Am 6. April 1946 wurde Hoshijima Susumu in Rabaul erhängt.
Quelle: „Südostasien: historische Enzyklopädie“, Band III