Am 30. März 1946 verabschiedete der Kontrollrat der Alliierten das Gesetz Nr. 21, das deutschen Gerichten wieder erlaubte, Arbeitsstreitigkeiten zu regeln.
Der Kontrollrat war nach dem Kriegsende das leitende Gremium in den deutschen Besatzungszonen. Die deutschen Behörden hatten keine Vollmachten. Der Kontrollrat, an dem sich Vertreter der Sowjetunion, der USA, Großbritanniens und Frankreichs beteiligten, fungierte als Ersatz. (Die Mitglieder des Rats waren die Befehlshaber der Besatzungstruppen in Deutschland: Marschall Georgi Schukow, General Dwight Eisenhower, Feldmarschall Bernard Montgomery und General Jean-Joseph Lattre de Tassigny.) Die Beschlüsse des Rats wurden nur einstimmig gefasst. Dabei trug jede Seite die gesamte Verantwortung für die Verwaltung ihrer Besatzungszone.
Die Übergabe der Vollmachten zur Regelung von Arbeitskonflikten an die nationalen Gerichte war einer der ersten Schritte auf dem Weg zur Wiederherstellung der souveränen Machtorgane Deutschlands.
Bis 1948 fanden mehr als 80 Sitzungen des Kontrollrats statt. Die weitere Zuspitzung der Beziehungen zwischen der Sowjetunion und den Alliierten beeinträchtigte allmählich die Aktivitäten des Gremiums. Die Alliierten kontrollierten nur noch die Flugsicherheit und das Gefängnis für Kriegsverbrecher in Spandau gemeinsam. Formell wurde der Rat aber erst am 15. März 1991 aufgelöst - ein halbes Jahr nach der Wiedervereinigung Deutschlands.
Quelle:
Bedingungslose Kapitulation Deutschlands. Gründung der UNO//Geschichte der Diplomatie/Red. A. Gromyko, I. Semskow, W. Sorin, W. Semjonow, M. Charlamow. – M.: Politisdat, 1975.