Am 29. März 1946 wurde die Anordnung Nr. 691-271 ss des Ministerrats der Sowjetunion verabschiedet. Demnach mussten „Sondereinheiten“ in die nördlichen Gebiete umgesiedelt werden und dort für das Ministerium für Eisenmetallurgie arbeiten.

Als „Sonderumsiedler“ bezeichnete man bestimmte Völker (Krimtataren, Tschetschenen, Deutsche) bzw. Gruppen („Entkulakisierte“), die Verdacht auslösten bzw. als „schuldig“ betrachtet wurden, die in abgelegene Gebiete der Sowjetunion umgesiedelt wurden. Das waren sowjetische Staatsbürger, die in ferne Gegenden verbannt wurden; eine besondere Kategorie von Personen, die Repressalien ausgesetzt waren. Nach dem Kriegsende wurde die Liste der sogenannten „Sonderumsiedler“ um viele Kategorien erweitert.

Am 30. April 1946 wurde das sowjetische Innenministerium geheim angewiesen, verdächtige  „Personen, die in der deutschen Armee dienten, Wlassow-Anhänger, Legionäre und Polizisten“ in die Sondersiedlungen zu schicken, obwohl keine Beweise für antisowjetische Aktivitäten vorlagen.

Dem Dokument zufolge mussten diese Personen sechs Jahre in dem Verbannungsort verbringen. Dabei handelte es sich um Personen, die keine Verbrechen begangen haben, aber in der deutschen Armee, in der Wlassow-Armee, in Kosaken-Einheiten, in National-Legionen (den „ukrainischen Einheiten“, der „weißrussischen Heimatwehr“) dienten sowie Arbeits- und Polizeieinheiten leiteten. Laut der geheimen Weisung soll ihnen „speziell dargelegt werden, dass sie für Staatsverrat eine härtere Strafe hätten bekommen müssen, dass jedoch die sowjetische Regierung angesichts des Sieges über Deutschland ihnen gegenüber Nachsicht zeigt und es bei einer Verlegung in eine Sondersiedlung belässt“.

Quelle:

Wiktor Semskow „Sondersiedler in der Sowjetunion, 1930-1960“ – M.: „Nauka “ 2005