Auf der Anklagebank sitzen der ehemalige Chefarzt Dr. Franz Niedermoser und zwölf Angehörige des Pflegepersonals. Laut der österreichischen Staatsanwaltschaft tötete das Pflegepersonal 250 bis 400 Menschen im Zuge der von den Nazis praktizierten Euthanasie von psychisch unheilbaren Patienten.

Das war nur einer von vielen dieser Fälle. Die erste gerichtliche Untersuchung über die Euthanasie im Dritten Reich wurde vom US-Militärgericht im Oktober 1945 eingeleitet – der Fall Hadamar. Hadamar ist eine mittelhessische Stadt mit einem medizinischen Zentrum, in dem Kranke getötet wurden. Gegenstand der Untersuchung des US-Militärgerichtshofs war ein Vorfall im Sommer 1944. In Hadamar wurden 476 polnische und sowjetische Arbeiter, die an Tuberkulose erkrankt waren, umgebracht. Doch die größten Opfer der mörderischen Ärzte in Hadamar waren die deutschen Staatsbürger – 15.000 Deutsche wurden dort euthanasiert. Am 14. März 1946 wurden drei Angeklagte im Fall Hadamar hingerichtet, die anderen vier kamen ins Gefängnis.

Am 4. April 1946 wurde Dr. Niedermoser durch ein österreichisches Gericht zur Todesstrafe durch Erhängen verurteilt. Das Urteil wurde am 24. Oktober vollstreckt. Ein anderer angeklagter Doktor beging Selbstmord am Tag der Bekanntgabe des Urteils. Andere Ärzte und Krankenschwestern wurden zu langen Haftstrafen verurteilt.

Quelle:

Zeitung „Prawda“, 22. März 1946