Am 13. Februar 1946 hat die UN-Vollversammlung eine Resolution verabschiedet, in der die Regierungen aller Länder unabhängig von ihrer UN-Mitgliedschaft aufgefordert wurden, dringend Maßnahmen zur Festnahme und Auslieferung von Kriegsverbrechern zu ergreifen, die sich vor der Justiz verstecken.

Diese Kriegsverbrecher sollten in die Länder ausgeliefert werden, „in denen sie ihre Verbrechen begangen haben, um vor Gericht gestellt und im Sinne der Gesetze des jeweiligen Landes bestraft zu werden“.

Das Dokument wurde auf Basis der Definition der Kriegsverbrechen in der Satzung des Internationalen Militärgerichtshofs wie auch der Gesetze und Regeln der Kriegsführung im Sinne der Haager Konvention von 1907 verfasst.

Den Resolutionsentwurf hatte die weißrussische Delegation initiiert. Einen Tag später, am 14. Februar, trat im Namen der Delegation der Abteilungsleiter des Außenministeriums der Weißrussischen Sowjetrepublik Frol Schmygow auf. „Es können keine Zweifel bestehen, dass die Weltgemeinschaft unsere Entscheidung mit einer gewaltigen Zufriedenheit wahrnehmen wird, denn sie verkörpert einen großen Erfolg der Vereinten Nationen bei der Festlegung der Prinzipien der Gerechtigkeit und internationalen Legitimität. Die Resolution über die Auslieferung und Bestrafung von Kriegsverbrechern ist ein großer Beitrag zur Förderung des Friedens und der Sicherheit in der Welt“, erklärte Schmygow.

Quelle:

Auslieferung und Bestrafung der Kriegsverbrecher. Resolution 3 (I) vom 13. Februar 1946

Zeitung „Prawda“ Nr. 39 (10121) vom 15. Februar 1946