Am 12. Februar 1946 verabschiedete die UN-Vollversammlung eine Resolution, die die Flüchtlingsfrage regeln sollte.

Das Dokument bestimmte den Unterschied zwischen wahren Flüchtlingen bzw. Zwangsumsiedlern einerseits und Kriegsverbrechen andererseits, die aus Ländern geflohen waren, wo die Jurisdiktion der Siegermächte galt, oder aus denen sie abgeschoben werden könnten.

„Die Vollversammlung

(…)

(c) empfiehlt der Wirtschafts- und Sozialunion, bei der Behandlung von Fragen folgende Prinzipien zu berücksichtigen:

(i) dieses Problem ist nach seinem Umfang bzw. Charakter international; (…)

(iii) die Hauptaufgabe in Bezug auf die Zwangsumsiedler besteht darin, ihre schnellstmögliche Rückkehr in ihre Herkunftsländer zu fördern und diese Rückkehr mit allen möglichen Mitteln anzuspornen (…).

d)     meint, dass keine Handlung im Zuge dieser Resolution einen solchen Charakter haben wird, der in jedweder Form die Abschiebung und Bestrafung von Kriegsverbrechern, Kollaborateuren und Verrätern behindert (…);

e)     meint, dass die Deutschen, die nach Deutschland aus anderen Staaten überführt werden oder in andere Staaten vor den Alliierten-Truppen geflüchtet sind, dieser Erklärung nicht unterliegen, weil ihre Frage von den Besatzungsbehörden in Deutschland auf Vereinbarung mit den Regierungen der entsprechenden Länder geregelt werden kann.“

Die Resolution sah auch die Gründung eines speziellen Gremiums vor, das für die Flüchtlingsfrage zuständig wäre. Die Internationale Flüchtlingsorganisation wurde am 20. April 1946 gegründet. Sie wurde die Nachfolgeorganisation der Nothilfe- und Wiederaufbauverwaltung der Vereinten Nationen (UNRRA), die in den von der Okkupation befreiten Gebieten gehandelt hatte.

1949 wurde die UN-Flüchtlingsorganisation durch die Verwaltung des UN-Hochkommissars für die Angelegenheiten der Flüchtlinge ersetzt, die immer noch besteht.

Quelle:

Flüchtlingsfrage. Resolution 8 (I) vom 12. Februar 1946