Am 3. Februar 1946 um 15.00 Uhr wurde das Todesurteil zu den Gräueltaten der Nazi-Verbrecher in der Litauischen, Lettischen und Estnischen Sowjetrepublik vollstreckt. Sieben der acht Angeklagten – SS-Obergruppenführer, General der baltischen Polizei Friedrich Jeckeln, Kommandant von Riga, Generalleutnant Siegfried Ruff, Gebietskommissar in Estland, Oberst Alexander Becking, sowie drei Generalmajore und ein Generalleutnant wurden schuldig gesprochen und hingerichtet. Das Verfahren des achten Angeklagten, Generalleutnant Wolfgang von Ditfurth, wurde wegen dessen Erkrankung,gesondert behandelt. Unter den sowjetischen öffentlichen Prozessen gegen faschistische Eroberer gilt der Rigaer Prozess als der „höchste“ Prozess nach dem Militärrang der Angeklagten.

Die Verbrecher wurden für schuldig bei der Massenvernichtung der sowjetischen friedlichen Staatsbürger und Kriegsgefangenen, bei der Vertreibung der Menschen in die Sklaverei und bei der Vernichtung der Kulturwertgegenstände befunden. Laut Materialien der Außerordentlichen Staatskommission und rechtsmedizinischer Gutachten vom 20. Januar 1946 wurden in der Lettischen Sowjetrepublik 313.798 Menschen, in der Litauischen Sowjetrepublik 666.273 Menschen, in der Estnischen Sowjetrepublik 61.000 Menschen getötet. Rund 280.000 Einwohner Lettlands und mehr als 26.000 Litauens wurden in die deutsche Sklaverei getrieben. Laut Jeckeln trafen im Hafen Riga kurz vor dem Rückzug der Besatzer im Juli 1944 mindestens 30 Schiffe ein, um das gesamte Raubgut mitzunehmen.

Von Friedrich Jeckeln wurden Befehle zur Vernichtung von 200.000 Juden im Baltikum, zur Sterilisation lettischer Frauen, die mit Juden verheiratet waren, zur Kastration der Männer, die halbe Juden waren, unterzeichnet. In Lettland kam es zur Ermordung von Juden nahezu unmittelbar nach der Besatzung im Juni 1941. Das Baltikum war eines der ersten von Deutschland besetzten sowjetischen Gebiete, wo die „jüdische Frage“ bereits im Januar 1942 fast vollständig gelöst wurde. Das Rigaer Ghetto wurde zum Ort der Massenvernichtung ausländischer Juden – dieses Getto durchliefen 25.000 Staatsbürger anderer Länder.

Quellen:

Akte der Außerordentlichen Staatskommission zur Feststellung und Untersuchung der Untaten der deutsch-faschistischen Eroberer

Ilja Altman „Holocaust und jüdischer Widerstand auf den besetzten Gebieten der Sowjetunion“

Portal „Istorija.RF“