Am 1. Februar 1946 wurde in der 21. Plenarsitzung der UN-Vollversammlung die Resolution über Sprachregeln verabschiedet.

„1. In allen Gremien der Vereinten Nationen außer des Internationalen Gerichts sind Chinesisch, Französisch, Russisch, Englisch und Spanisch die offiziellen Sprachen.

2. Reden in einer der Arbeitssprachen werden in andere Arbeitssprachen übersetzt.

3. Reden in einer der drei anderen offiziellen Sprachen werden in beide Arbeitssprachen übersetzt.“ 

Sitzungen der UN-Vollversammlung wurden in zwei Arbeitssprachen stenographiert. Aber auf Antrag der Delegierten konnten sie in jede der offiziellen Sprachen übersetzt werden. Sämtliche wichtigen Dokumente, insbesondere Resolutionen, wurden in allen offiziellen Sprachen aufgeschrieben.

Zu den Plänen der UN-Vollversammlung gehörte die Einrichtung eines Telefonsystems, das simultane Übersetzung ermöglichen würde, damit man auf konsekutive Übersetzung verzichten könnte, die viel mehr Zeit und Geld in Anspruch nahm.

Die 1946 festgelegten Sprachen bleiben nach wie vor die offiziellen Sprachen der Vereinten Nationen. Seit 1973 gehört auch die arabische Sprache dazu.

Quellen:

Jesús Baigorri. „Dolmetscher der Vereinten Nationen. Geschichte“.

Aufnahme des Arabischen auf die Liste der offiziellen und Arbeitssprachen der Vollversammlung und ihrer wichtigsten Ausschüsse. Resolution 3190 (XXVIII) vom 18. Dezember 1973

Sprachregeln. Resolution 2 (I) vom 1. Februar 1946

System der gleichzeitigen Übersetzung. Resolution 75 (1) vom 7. Dezember 1946