Tribunal legt Bormanns Bericht über Eroberungspläne des Dritten Reichs vor
Am 16. Januar 1946 legt die Anklage auf der morgendlichen Sitzung die Beweise für die Schuld Martin Bormanns vor. Sein Fall wird in Abwesenheit behandelt. Neben Beweisen der Teilnahme Bormanns an der Nazi-Verschwörung, Vorbereitung am Eroberungskrieg, Verfolgung der Juden, wurde dem Gerichtshof die Zusammenfassung des Berichts, der vom Angeklagten am 16. Juli 1941 nach einer 24 Stunden langen Sitzung der Führungsriege in Hitlers Hauptquartier erstellt worden war, vorgelegt. Auf dieser Sitzung wurden die Endziele des Angriffs auf die Sowjetunion formuliert und anschließend ein detaillierter Plan erstellt und entsprechende Anordnungen getroffen.
Aus dem Protokoll der Sitzung, das von Bormann aufgezeichnet wurde, wird der Plan Hitlers zur Annexion und Germanisierung großer Gebiete der Sowjetunion und Versklavung und Ausrottung von deren Einwohnern deutlich: Ein immens großer Raum sollte schnellstmöglich gezähmt werden; das sollte durch Erschießung eines jeden, der einen Deutschen schief anschaut, erreicht werden. Die Einwohner sollen wissen – jeder, der nicht für die Deutschen arbeitet, wird erschossen, für jedes Vergehen wird der Schuldige bestraft.
Quellen:
Das Urteil des Internationalen Militärgerichtshofs
Sergej Miroschnitschenko „Stenogramm der Nürnberger Prozesse“, Band IV