Minsker Prozesse gegen Kriegsverbrecher beginnen

Am 15. Januar 1946 wurde im Haus der Roten Armee der Gerichtsprozess gegen Kriegsverbrecher eröffnet, die für die Gräueltaten in der Weißrussischen Sowjetrepublik verantwortlich sind. Vor dem Gericht standen 18 Besatzer. Darunter der Gründer des KZ-Lagers Osaritschi, Generalleutnant Johann Richert, der Kommandant der Stadt Mogiljow, Generalmajor Gottfried von Erdmannsdorff, und der Sonderführer der Kommandantur in Bobrujsk, Kapitän Rolf Burchard. Letzterer äußerte sich vor Gericht in russischer Sprache. Seine Worte wurden für die anderen Angeklagten ins Deutsche übersetzt.

Die deutschen Besatzer wurden wegen Massenausrottung sowjetischer Bürger, ihrer Vertreibung in die deutsche Sklaverei, Zerstörung der Städte und des Kulturerbes angeklagt. Auf ihren persönlichen Befehl hin wurden Menschen erschossen, Städte und Dörfer in Schutt und Asche gelegt. Bei der Untersuchung der Gräueltaten der deutsch-faschistischen Eroberer in der Weißrussischen Sowjetrepublik stellte die Außerordentliche Staatskommission fest, dass mehr als zwei Millionen friedliche sowjetische Bürger und Kriegsgefangene getötet wurden, rund 380.000 in die Sklaverei vertrieben, die meisten Städte vernichtet bzw. niedergebrannt wurden. Die Kommission bewertete den Schaden für die Wirtschaft der Republik auf 75 Milliarden Rubel.

Foto aus der Filmchronik des Minsker Prozesses. Hinrichtung der Schuldigen auf dem Hippodrom. 30. Januar 1946

Der Minsker Prozess dauerte bis zum 29. Januar 1946. 14 Angeklagte wurden zur Todesstrafe durch Erhängen, die anderen zur Zwangsarbeit verurteilt. Am 30. Januar wurde das Urteil im Hippodrom in Minsk vollzogen.

 

Quellen:

Webseite „Istorija.RF“

Zeitung „Prawda“ Nr. 13 (10095) vom 16. Januar 1946

Zeitung „Prawda“ Nr. 16 (10098) vom 19. Januar 1946 

Bericht der Außerordentlichen Staatskommission zur Feststellung und Untersuchung der Untaten der deutsch-faschistischen Eroberer