Die US-Armee hebt das partielle Verbot für Soldaten auf, Bürgerinnen feindlicher Staaten zu heiraten.

Am 2. Januar 1946 legte die Militärverwaltung der US-amerikanischen Besatzungszone in Wien das Verfahren zur Behandlung von Heiratsanträgen zwischen US-Soldaten und österreichischen Frauen fest. Unter anderem mussten in einem solchen Antrag sämtliche Informationen zu den politischen und moralischen Überzeugungen der Frau angegeben werden. Die Behandlung eines Heiratsantrags dauerte bis zu 90 Tage.

Das Verbot für freundliche, familiäre und intime Kontakte zu Frauen aus dem gegnerischen Lager war im September 1944 verhängt worden, als die US-Truppen das deutsche Territorium betraten. Das war eine von vielen Maßnahmen im Rahmen einer Direktive des Befehlshabers der US-Streitkräfte, Dwight Eisenhower, die die Beziehungen zwischen den Besatzungskräften der Alliierten und Einwohnern Deutschlands betrafen. Diese Regeln galten für das gesamte Personal des Hauptkommandos der Alliiertenkräfte, für alle Soldaten des Heeres, der See- und Luftstreitkräfte. Darin spiegelte sich die Idee der kollektiven Schuld der Deutschen für die Kriegsverbrechen.

Das Verbot von Ehen zwischen US-Soldaten und deutschen Frauen wurde fast ein Jahr später, am 11. Dezember 1946, aufgehoben.

 

Quelle: „New York Times“ vom 3. Januar 1946.