Auf der Potsdamer Konferenz, die im Sommer 1945 stattfand, wurde die Resolution Nr. XIII „Über die ordnungsgemäße Überführung der deutschen Bevölkerung aus Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn“ ausgearbeitet. Die Länder hatten mit der Umsetzung des Dokuments begonnen.

Die deutschsprachige Minderheit in Ungarn sind Nachkommen derjenigen, die im Zeitraum zwischen dem 11. und 17. Jahrhundert hauptsächlich aus österreichischen Gebieten ausgewandert waren. Bei der Volkszählung von 1941 identifizierten sich 477.000 Ungarn als Deutsche. Die ungarische Bevölkerung behandelte die Deutschen loyal und wollte sie nicht umsiedeln lassen. Die Alliierte Kontrollkommission in Ungarn, deren Vorsitzender Kliment Woroschilow war, hatte jedoch auf einer solchen Entscheidung bestanden.
Bei der Entscheidung, wer das Land verlassen sollte, versuchte die Alliierte Kontrollkommission, wertvolle Fachkräfte und hochqualifizierte Arbeitskräfte zu behalten. Am 29. Dezember 1945 genehmigte die ungarische Regierung schließlich das Verfahren zur Umsiedlung von Deutschen. Der Prozess selbst hatte im Januar 1946 begonnen. Er war ordentlicher und ohne jene Exzesse verlaufen, wie es sie bei der Umsiedlung der Deutschen aus Polen und der Tschechoslowakei gegeben hatte.
Insgesamt waren bis 1948 bis zu 180.000 Menschen aus Ungarn umgesiedelt worden, wonach der Prozess eingestellt wurde. Laut der Volkszählung von 1949 identifizieren sich nur 24.445 Bürger der Ungarischen Volksrepublik als Deutsche, die restlichen Bürger gaben sich als Ungarn an. Später hatte die ungarische Regierung die Rückkehr der Deutschen in das Land gefördert.