Kontrollrat der Alliierten - Der Oberste Rat für die Verwaltung des besetzten Deutschlands schreibt allen Gerichten vor, die Urteile gegen die Kriegsverbrecher nach den Regeln des Militärgerichtshofs in Nürnberg zu fällen.
Das Strafrecht Deutschlands und anderer europäischer Länder sah keine Strafe für Verbrechen gegen Frieden, Humanität, Kriegsverbrechen und Zugehörigkeit zu kriminellen Organisationen vor. In diesem Zusammenhang verpflichtet das Gesetz Nr.10 vom 20. Dezember 1945 des Kontrollrats der Alliierten in Deutschland europäische Gerichte dazu, bei der Behandlung solcher Verfahren sich nach den Richtlinien, die im Londoner Abkommen vom 8. August 1945 festgeschrieben wurden, und der Charta des Internationalen Militärgerichtshofs zu richten.
Laut dem Gericht müssen die Angeklagten wegen Verbrechen auf dem Territorium bzw. gegen Personen anderer Staaten vor Gericht dieser Länder gestellt werden. Das wird den internationalen Austausch der Verbrecher voranbringen.
Dem Kontrollrat gehörten Marschall Georgi Schukow (Sowjetunion), General Dwight Eisenhower (USA), Feldmarschall Bernard Montgomery (Großbritannien) und Jean de Lattre de Tassigny (Frankreich) an.