Das Tribunal des sowjetischen Wehrkreises „Smolensk“ verurteilte Angeklagte wegen Gräueltaten in Smolensk bzw. im Gebiet Smolensk

Vom 15. bis 19. Dezember behandelte das Tribunal den Fall von zehn deutschen Soldaten aus Schutzbataillonen, einer Militärkommandantur und einem Militärlazarett. Sie wurden beschuldigt, die Stadt Smolensk und etliche in der Nähe liegende Dörfer vernichtet und sowjetische Menschen und Kriegsgefangene aus der Roten Armee massenweise gefoltert und getötet zu haben.

Auf Beschluss des Tribunals wurden sieben Angeklagte, darunter ein Dolmetscher der Kommandantur, ein Arzthelfer aus dem Lazarett und der Kommandeur eines der Schutzbataillone, zur Todesstrafe durch Erhängen verurteilt. Drei weitere Angeklagte wurden als Mithelfer zu Zwangsarbeiten verurteilt.

Quelle:

Zentrales Archiv des Föderalen Sicherheitsdienstes (FSB) Russlands F. K-72. Op. 1. Por. 28. L. 218.