Der US-Ankläger Robert Storey legt dem Gericht Hitlers Brief über die Gewährung des 'Gnadentodes' für unheilbar Kranke vor.

„Reichsleiter Bouhler 

und Dr. med. Brandt 

sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, dass nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischer Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann.

A. Hitler"

Bouhler und Brandt waren für die Umsetzung der sogenannten „Aktion T4“ zuständig, die ursprünglich Euthanasie von psychisch kranken, geistig behinderten und schwer erbkranken Menschen vorsah. Später wurde die Liste auf Menschen mit schwerwiegenden chronischen Erkrankungen und eingeschränkten Fähigkeiten  sowie auf Körperbehinderte erweitert.