Die Kommission der sowjetischen Anklage im Nürnberger Prozess fordert von Journalisten die Befolgung von Zensurregeln

Aus dem Protokoll Nr. 12 der Sitzung der Kommission der sowjetischen Anklage im Nürnberger Prozess:

„Verordnet wurde:

a. Die Genossen L.F. Kusmin, Rudenko und Nikittschenko zu beauftragen, alle Reporter und Mitarbeiter unserer Delegation davor zu warnen, dass sie in der Presse nur über vor Gericht verkündete Dokumente und Fakten berichten dürfen.

b. Dass sie in ihren Artikeln keinerlei Prognosen   über den Ausgang des Prozesses und des Gerichtsurteils zulassen dürfen.

c. Dass Mitglieder der Kommission auf keinen Fall Materialien der Kommission für ihre Reden in der Presse verwenden dürfen, ohne dies mit der Kommission im Voraus zu besprechen“.

Quelle: Staatsarchiv der Russischen Föderation, F. R-7445, Op. 2. D. 391. L. 9-10.