Die Chefankläger übermitteln dem Tribunal das Memorandum über den Missbrauch der der Verteidigung erteilten Rechte.
„Die Angeklagten und ihre Verteidiger nutzen die im Statut vorgesehenen Rechte der Angeklagten zu Ungunsten des Prozesses und stellen zahlreiche Anträge auf Vorladung von Zeugen, die zur Sache nichts bekunden können und deren Vorladung den Prozess nur unangemessen verzögern wird.“
So beantragte zum Beispiel der Angeklagte Sauckel die Anwesenheit von 55 Zeugen, darunter Hildebrandt, der Sauckels Befugnisse bei der Anwerbung und Verteilung ausländischer Arbeitskräfte vor Gericht bekunden kann, obwohl dem Gericht in dieser Frage viele unstrittige Beweise vorliegen.
Der Angeklagte Jodl stellte einen Antrag darauf, seine Frau als Zeugin einzuladen, die „bestätigen“ kann, dass er gegen Goebbels' Entscheidung, extreme Maßnahmen gegen Juden zu verhängen, Einspruch erhoben hatte.
In Anbetracht des oben Gesagten bittet die Anklage das Tribunal achtungsvoll, seine Entscheidung, Zeugen der Verteidigung vor Gericht zu laden, zu überdenken.
Das Tribunal gab dem Antrag der Chefankläger statt.
Quelle:
Nürnberger Prozesse: Materialsammlungen in 8 Bänden. Band 1. M., 1987. S. 184-185