Ab dem 8. Mai 1945, wenige Stunden vor der offiziellen Kapitulation Deutschlands, verabschiedete die österreichische Übergangsregierung die ersten Gesetze über das Verbot der NSDAP und die Verfolgung von Kriegsverbrechern. In einigen Städten wurden Volksgerichte gegründet und es wurde eine Kommission für die Vorbereitung von Prozessen gegen Kriegsverbrecher eingerichtet. Sie sammelte zahlreiche dokumentarische und mündliche Aussagen aus allen Regionen des Landes; und schon am 4. Dezember wurden in verschiedenen Zeitungen, insbesondere in der Wiener „Arbeiterzeitung“, die ersten 86 Namen von hochrangigen österreichischen Nazis veröffentlicht.