Bei seiner Ankunft in Nürnberg erteilte der Generalstaatsanwalt der Sowjetunion, Konstantin Gorsсhenin, den sowjetischen Anklägern und Mitgliedern des Tribunals einen Verweis wegen deren loyalen Verhaltens gegenüber den Gesuchen der Verteidiger. Zudem wurden bei einer Sitzung der sowjetischen Anklagekommission mehrere wichtige Fälle von der „Nürnberger Routine“ gelöst.

Das Protokoll Nummer 3 der Sitzung der sowjetischen Anklagekommission bei den Nürnberger Prozessen vom 3. Dezember 1945

„1. Über Zeugen

Es wurde beschlossen:

1) es für falsch zu halten, dass die Genossen Pokrowski und Nikittschenko ohne Wissen der Kommission und ohne Zustimmung Moskaus der Vorladung von 49 Zeugen der Verteidigung zustimmen, insbesondere von solchen Zeugen wie Brauchitsch, Rundstedt und Eikhert;

2) die Genossen Rudenko und Nikittschenko zu verpflichten, der Vorladung von Zeugen der Verteidigung nur in Ausnahmefällen zuzustimmen;
(...)

6. Über die Vorbereitung von Dokumenten und Filmen

Es wurde beschlossen:

1) die Mitteilung des Genossen Kusjmin (von der Außerordentlichen Staatlichen Kommission*) zur Kenntnis zu nehmen, dass Filme über die Gräueltaten der Deutschen für den Versand vorbereitet worden sind und so bald wie möglich zugeliefert werden.

(...)

7. Zu den Übersetzungen von Materialien der Anklage und Stenogrammen von Gerichtsprotokollen

Es wurde beschlossen:
(...)

4) Genossen Tokarew damit zu beauftragen, Dolmetscher zwei bis drei Mal das Übersetzen aus dem Deutschen an den Mikrofonen üben zu lassen.“

*Außerordentliche Staatliche Kommission für die Feststellung und Untersuchung der Gräueltaten der deutsch-faschistischen Aggressoren und ihrer Komplizen, und des Schadens, den sie den Bürgern, Kolchosen, öffentlichen Organisationen, staatlichen Betrieben und Einrichtungen der UdSSR zugefügt haben – Anm. d. Red.

Quelle:

Staatsarchiv der Russischen Föderation

F. R-7445. Op. 2. D. 391. L. 32-35.