Hinrichtung des deutschen U-Boot-Kapitäns Heinz-Wilhelm Eck, der die Erschießung von Seeleuten eines griechischen Handelsschiffs befehligt hatte

Diese Episode ist eine der wenigen in der Geschichte des Zweiten Weltkriegs, bei der die Besatzung eines U-Boots wegen Kriegsverbrechen verurteilt wurde.

Am 13. März 1944 patrouillierte das deutsche U-Boot U-852 die Gewässer im Südatlantik nahe Afrika, als das griechische Handelsschiff „Peleus“ plötzlich auftauchte. Kapitänleutnant Heinz-Wilhelm Eck ließ das Schiff mit Torpedos vernichten. Einige griechische Seeleute schafften es, sich vom sinkenden Schiff zu retten, einige klammerten sich an umher schwimmende Holzreste. Dann befahl Eck, sie zu erschießen. Dieser Vorfall wurde von drei Seeleuten bekannt gemacht, die anderthalb Monate im offenen Meer überlebt hatten.  Die Besatzung des U-Boots und sein Kommandant gerieten in britische Gefangenschaft, danach wurden fünf Besatzungsmitglieder in Hamburg vor Gericht gestellt.

Die Schuld von Eck und seiner Untergeordneten wurde dank des vollständigen Geständnisses eines Beteiligten der Erschießung bewiesen. Drei Angeklagte – der 29-jährige Eck, der Arzt und der stellvertretende Arzt des U-Boots, die nicht berechtigt waren, zur Schusswaffe zu greifen, wurden zur Todesstrafe verurteilt, zwei andere zur Haftstrafe.