Der amerikanische Ankläger Sidney Alderman beruft sich auf geheime Weisungen von Adolf Hitler sowie dem deutschen Generalstab und legt dar, dass es sich bei dem Anschluss Österreichs um keine Vereinigung zweier deutscher Staaten, sondern um getarnte Aggression gehandelt hat.

„Ich füge jetzt unser Dokument C-102, Exemplar USA-74, hinzu – eine streng geheime Anweisung des Oberkommandos der Streitkräfte vom 11. März 1938. Diese Anweisung Hitlers trägt die Initialen der Angeklagten Jodl und Keitel – und zeugt von den verschiedenen politischen und militärischen Plänen Hitlers. Der erste Auszug ‚Oberkommando der Streitkräfte‘ samt Initialen betrifft das ‚Unternehmen Otto‘, 30 Exemplare. Dies ist das 11. Exemplar. Streng geheim:

(...)

‚4. Einheiten des Heeres und der Luftstreitkräfte, die für diese Operation bestimmt sind, müssen am 12. März 1938, spätestens um 12.00 Uhr, zum Einmarsch oder zur Aktion einsatzbereit sein. Ich behalte mir das Recht vor, die Erlaubnis zum Überqueren und Überfliegen der Grenze zu erteilen und zu entscheiden, wann der Einmarsch erfolgen soll.

5. Das Verhalten der Truppen sollte den Eindruck erwecken, dass wir keinen Krieg gegen unsere österreichischen Brüder führen wollen. Es liegt in unserem Interesse, dass die gesamte Operation ohne Gewaltanwendung, in Form eines friedlichen Einzugs unter den Willkommensgrüßen der Bevölkerung verläuft (...) Sollte es jedoch Widerstand geben, muss dieser unerbittlich mit Waffengewalt niedergeschlagen werden.‘“

Quelle:

Mitschrift der Nürnberger Prozesse. Band 2 / aus dem Englischen und Zusammenstellung von Sergej Miroschnitschenko. Auflage 2, M.: Militera, 2018. – S. 465