Ereignis: Die Mitglieder des Militärgerichtshofs und die ganze Welt erfuhren zum ersten Mal vom Plan „Barbarossa“. US-Ankläger Sidney Alderman präsentierte dem Gericht das geheime Dokument.
„Alderman: Genauso wie bei der Aggression gegen die Tschechoslowakei, die den Kodenamen ‚Grüner Plan‘ trug, hatten die Nazis für die Aggression gegen die Sowjetunion den Plan ‚Barbarossa‘.
Vorsitzender: Wie haben Sie das ausgesprochen?
Alderman: B-a-r-b-a-r-o-s-s-a, zu Ehren des Kaisers Friedrich. In den Archiven des Oberkommandos des Heeres in Flensburg gibt es die geheime Direktive Nr. 21, die vom Führerhauptquartier am 18. Dezember 1940 hinsichtlich des Plans „Barbarossa“ veröffentlicht wurde. Diese Direktive erschien mehr als sechs Monate vor dem Überfall. (…) Das Dokument wurde von Hitler, wie auch von den Angeklagten Jodl und Keitel signiert. Es erschienen neun Kopien dieses geheimen Befehls. Genau dieses Dokument ist die vierte von den neun Kopien.“
Quelle:
Stenogramm der Nürnberger Prozesse. Band I/Übersetzung aus dem Englischen und Zusammensetzung von Sergej Miroschnitschenko. Ausgabe 2, korrigiert und vervollkommnet. – Text: digital. – M.: Militera, 2018. – S. 334