Ereignis: Die französischen Besatzungstruppen in Deutschland leiten die Strafverfolgung von Nazianhängern ein. Der Oberbefehlshaber der französischen Besatzungstruppen in Deutschland, Marie-Pierre Kœnig, erließ die Verordnung Nr. 20 über die Verantwortung aller Personen, die ab 1. September 1939 verübter Militärverbrechen überführt wurden.

Gemäß der Verordnung werden bis 1953 2310 Menschen beschuldigt, 1639 davon verurteilt und 491 freigesprochen. Die französischen Okkupationsgerichte werden zur ersten Instanz bei mehr als 124 Verfahren, darunter große Gerichtsprozesse gegen KZ-Personal und Fälle zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Quelle: Journal Officiel du Commandant en Chef Français en Allemagne, Nr. 8, 12.12.1945, S. 49.