Das Projekt „Nuremberg. Casus pacis“ beginnt zusammen mit dem Verlagshaus EKSMO mit der Veröffentlichung von Auszügen aus dem Buch des Schweizer Autors und Journalisten Philipp Gut über Ben Ferencz – den Mann, der einen Gerichtsprozess gegen die SS-Einsatzgruppen zustande brachte, den Begriff „Genozid“ in den Umlauf brachte und den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag aus der Taufe hob.
Benjamin Berell Ferencz – eine Legende des Völkerrechts. Der US-Jurist ist seit langem ein Teil der Geschichte – er gehörte zu den Anklägern bei den Nürnberger Prozessen, erforschte die Kriegsverbrechen der Nazis, initiierte das Gerichtsverfahren gegen die SS-Einsatzgruppen im Rahmen der zwölf Nürnberger Nachfolgeprozesse und wirkte später an der Gründung des Internationalen Strafgerichtshofs und der Schaffung des Völkerrechts mit. Ben Ferencz ist heute 101 Jahre alt.
Er wurde am 11. März 1920 in Transsilvanien, das damals ein Teil Ungarns war und nach einigen Monaten an Rumänien ging, geboren. Kurz darauf emigrierte die Familie mit dem neunmonatigen Sohn in die USA, um sich vor allem vor der Verfolgung der Juden in Ungarn zu retten. Die Familie ließ sich in New York nieder, lebte in sehr beengten Verhältnissen. Schon in der Kindheit zeigte Ben hervorragende intellektuelle Fähigkeiten. Er studierte Strafrecht am City College of New York und anschließend an der Harvard Law School, wo er mit Studien für einen Professor beauftragt wurde, der damals an einem Buch über Kriegsverbrechen arbeitete. Nach dem Studienabschluss an der Harvard Law School 1943 ging Ben Ferencz in die Armee und wurde in einer Flakartillerie-Einheit eingesetzt. 1945 wurde er in das Hauptquartier des Generals George S. Patton versetzt, dessen Team sich mit dem Sammeln von Beweisen für die Kriegsverbrechen der Nazis befasste. Bei dieser Arbeit besuchte er KZ-Lager, die von der US-Armee befreit wurden, und beteiligte sich an der Suche nach von Nazis gestohlenen Kunstwerken.
Als Sergeant wurde Militärjurist Benjamin Ferencz zu den Anklägern für den Militärgerichtshof von Nürnberg ernannt und arbeitete im Team des Oberstaatsanwalts Telford Taylor. Er erzielte dabei unglaubliche Erfolge. Er entdeckte ausführliche Berichte über den Mord an Juden, Sinti und Roma sowie geistig Kranken durch die Waffen-SS. Die Nazis hatten ihre Massaker penibel dokumentiert und archiviert. Der von diesem Fund schockierte Ben Ferencz unternahm alle Anstrengungen, damit ein Einzelprozess gegen 3000 Leiter und Vollzieher der Tötung der so genannten „Untermenschen“ zustande kam.
1947 ernannte Taylor den 27-jährigen Ferencz zum Chefankläger im Einsatzgruppen-Prozess der USA gegen Otto Oldendorf – dem größten Prozess über Massenmorde, den Ferencz vom 29. September 1947 bis zum 10. April 1948 eigenständig führte (später nannte er sich ironisch den Ankläger mit 100-prozentiger Erfolgsquote, weil er den größten Strafprozess gewann, der der erste und einzige in seiner Karriere blieb). SS-Offiziere wurden wegen systematischer Vernichtung von mehr als einer Million Menschen, vor allem in den besetzten Gebieten der Sowjetunion angeklagt. Alle 22 Angeklagten befanden sich für nicht schuldig und betonten, dass sie Soldaten waren und den Befehlen gehorchen mussten. Doch alle 22 Angeklagten wurden verurteilt, 14 davon zur Todesstrafe verurteilt. Für zehn von ihnen wurde das Todesurteil jedoch in eine Haftstrafe umgewandelt, nur vier wurden erhängt. Das waren die letzten Hinrichtungen auf deutschem Boden, der späteren Bundesrepublik Deutschland.
In einem Interview für die „Washington Post“ erzählte Ferencz 2005, wie sich die Kriegsrechtsnormen in der damaligen Zeit unterschieden:
„Jene, die nicht dort waren, können sich nie vorstellen, wie unreal das alles war. Einmal sah ich, wie ‚Vertriebene‘ einen SS-Mann verprügelten und danach an ein Rollbrett aus dem Krematorium festbanden. Sie steckten ihn in einen Ofen, entzündeten das Feuer und zogen ihn dann wieder zurück. Er wurde wieder geschlagen und in den Ofen gesteckt, bis er am lebendigen Leib verbrannte. Ich tat nichts, um das zu stoppen. Theoretisch könnte man mit Waffe gestikulieren, in die Luft schießen, doch ich wollte das nicht tun. Macht das mich zum Komplizen eines Mordes? Wissen Sie, wie ich Zeugenangaben bekam? Ich war zum Beispiel in einem Dorf, wo ein mit Fallschirm abgesprungener US-Pilot bis zum Tod zusammengeschlagen worden war. Ich drückte sie gegen die Wand und drohte: Ich werde jeden, der lügt, vor Ort erschießen. Mir wir damals nicht klar, dass die erzwungenen Angaben als ungültig bewertet werden können“.
Nach dem Nürnberger Prozess blieb Ferencz mit seiner Frau noch für längere Zeit in Deutschland. Er beteiligte sich aktiv an der Schaffung und Umsetzung eines Programms für Entschädigungen für Naziopfer und Verhandlungen, deren Ergebnis 1952 geschlossene Schadenersatz-Abkommen zwischen Israel und Westdeutschland war, 1953 erschien das erste deutsche Gesetz über die Restitution des von Nazis beschlagnahmten jüdischen Eigentums.
1956 kehrte Ferencz mit der Familie (sie hatten schon vier Kinder) zurück in die USA, eröffnete eine Anwaltspraxis und wurde Partner von Telford Taylor. Er befasste sich mit Klagen von jüdischen Sklavenarbeitern gegen den deutschen Flick-Konzern und formulierte das „Phänomen, wenn sich Verbrecher als Opfer ausgeben“. Die Erinnerungen an die grausamen Entdeckungen während des Nürnberger Prozesses ließen ihn nicht los. Er gab seine Anwaltspraxis auf und konzentrierte sich vollständig auf der Schaffung des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag als höchste Instanz bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Er schrieb Bücher zu diesem Thema, wurde UN-Experte und unterrichtete internationales Strafrecht. Es war gerade Ferencz, der den Begriff „Genozid“ in den Umlauf brachte. Am 1. Juli 2002 wurde der Internationale Strafgerichtshof nach dem Inkrafttreten des Römischen Statuts ins Leben gerufen. Die USA (Administration von George W. Bush) war gegen die Möglichkeit für US-Staatsbürger, vor diesem Gericht gestellt zu werden trotz der vielen Appelle von Ferencz, dass das Gesetz für alle gleich sein muss. So sagte er 2006, dass nach dem Irak-Krieg nicht nur Saddam Hussein, sondern auch George W. Bush vor Gericht gestellt werden muss, weil er die Kriegshandlungen ohne Erlaubnis des UN-Sicherheitsrats begann. 2013 wies der mutige Jurist abermals darauf hin, dass Militäreinsätze für das Erreichen politischer Ziele als internationales Verbrechen verurteilt, und Bush vor Gericht zu „269 Anklagepunkten wegen Kriegsverbrechen“ gestellt werden muss. Zudem veröffentlichte Ferencz 2011 nach der Meldung über den Tod Osama bin Ladens einen offenen Brief in der „New York Times“, in dem er behauptete, dass eine „illegale und unbegründete Hinrichtung – selbst für Verdächtige wegen Massenmorde – die Grundlagen der Demokratie untergräbt“. Im selben Jahr verlas er vor Gericht die Anklageschrift gegen den Anführer der kongolesischen Extremisten Thomas Lubanga – den ersten Angeklagten, der vom Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag verurteilt wurde.
2009 wurde ihm der Erasmuspreis für seinen Beitrag zur europäischen Kultur, Gesellschaft, Gesellschaft und Sozialwissenschaften verliehen. 2017 wurde eine Fußgängerstraße vor dem Friedenspalast in Den Haag nach Benjamin Ferencz benannt. In Washington wurde ihm ein entsprechendes Straßenschild überreicht. 2018 erschien ein Dokumentarfilm “Prosecuting Evil” von Barry Avrich über Ferencz. 2018 war er im Film „Fahrenheit 9/11“ von Michael Moore zu sehen. Ferencz wurden Bücher gewidmet, der Bildhauer Yakov Heller schuf eine Skulptur von ihm als Erinnerung an ein langes, schwieriges und würdevolles Leben, das dem Kampf gegen den Genozid gewidmet ist. Sein eigenes riesiges Archiv vermachte er an das United States Holocaust Memorial Museum.
Das Projekt „Nuremberg. Casus pacis“ startet eine Serie von Auszügen aus Philipp Guts Buchs „Jahrhundertzeuge Ben Ferencz: Chefankläger der Nürnberger Prozesse und leidenschaftlicher Kämpfer für Gerechtigkeit“. Wir danken dem Verlag EKSMO für die Zusammenarbeit und Bereitstellung der Publikationen.
Kapitel 5. Der Prozess
Entdeckung, mit der alles ins Rollen kam: „Berichte über Ereignisse in der Sowjetunion“
Ein Durchbruch gelang Ende 1946 bzw. Anfang 1947, als der junge Untersuchungsrichter Frederic Burin in Ferenczs Büro in Berlin hinein platzte und über einen sensationellen Fund berichtete. In einem Wust an Unterlagen aus den Kanzleien des Dritten Reiches habe er mehrere Ordner mit etlichen geheimen Berichten entdeckt.
Das waren auf den ersten Blick unauffällige „Berichte über Ereignisse in der Sowjetunion“, die aber Informationen über die blutigen Aktivitäten der SS-Einsatzgruppen enthielten.
Mobile Elitetruppen waren dem Reichssicherheitshauptamt (RSHA) von Reinhard Heydrich unterstellt, kooperierten aber auch mit der Wehrmacht aktiv (nach Heydrichs Tod nach einem Attentat 1942 in Prag wurde das RSHA unmittelbar Heinrich Himmler untergeordnet. Später wurde an die RSHA-Spitze Ernst Kaltenbrunner gestellt. Das Attentat auf Heydrich, das vom tschechischen Widerstand unter Mitwirkung der britischen Geheimdienste organisiert worden war, hatte etliche Bestrafungsaktionen zur Folge, unter anderem die Vernichtung des Dorfes Lidice). Sie waren in vier Gruppen aus etwa 500 bis 800 Personen aufgeteilt und agierten auf dem gesamten besetzten Territorium der Sowjetunion – vom Baltikum (Einsatzgruppe A) bis zum Schwarzen Meer (Einsatzgruppe D). Ihre Aufgabe war es, die „politische Sicherheit“ im deutschen Hinterland zu fördern. Allerdings hatten sie auch eine heimliche Mission: Es sollten alle ideologischen Feinde getötet werden, vor allem Juden und kommunistische Funktionäre, wie auch Roma und Sinti, geistig kranke und andere „minderwertige“ Menschen. Die entdeckten Berichte waren regelmäßig verfasst worden und praktisch seit dem ersten Tag des Unternehmens Barbarossa (22. Juni 1941) eingegangen und umfassten einen Zeitraum von fast zwölf Jahren.
Das Besondere daran war, dass die Verbrecher selbst nachgezählt und aufgeschrieben hatten, wie viele Menschen sie getötet hatten.
Seit Mai 1942 hießen sie etwas anders: „Berichte aus den besetzten Ostgebieten“.
Ben Ferencz hielt den Atem an. Er verstand sofort, dass die von seinem Team entdeckten Unterlagen enorm wertvoll waren – sowohl für die Geschichte als auch für die Ermittlung. Die Berichte enthielten genaue und ausführliche Informationen darüber, wo die Verbrechen begangen worden waren, wie viele Menschen dabei getötet worden waren, welche Abteilungen dafür zuständig gewesen waren und wer an ihrer Spitze gestanden hatte. Ben Ferencz war sofort klar, dass er die „Chroniken von Massenmorden“ in die Hände bekommen hatte. Diese „Berichte über Ereignisse“ waren enorm wichtig für die Ermittlungen, denn die Spannungen zwischen den USA und der UdSSR verschärften sich, und es war enorm schwierig, jegliche Beweisunterlagen von den Sowjets zu bekommen. Einmal hatte Ben Ferencz schon versucht, gemeinsam mit der sowjetischen Militärverwaltung einen Prozess in die Wege zu leiten. In Moskau hatte man zunächst großes Interesse daran gezeigt, dann aber diese Idee aufgegeben. Der Druck auf Ben Ferencz‘ Leute, die in den Unterlagen der Nationalsozialisten in Berlin nach Beweisen für ihre Verbrechen suchten, wurde zunehmend größer. Und jetzt lagen die Dokumente auf seinem Schreibtisch.
Zunächst dachte Ferencz, die Berichte der Einsatzgruppen hätten sich im Gestapo-Hauptquartier befunden. Aber der aus der Schweiz gekommene Burin erzählte, dass die Berichte in den Archiven des Außenministeriums aufbewahrt worden waren. Es handelte sich um zwölf Ordner mit Kopien von Originalberichten. Das Reichssicherheitsamt hatte die Kopien an einzelne Verwaltungsabteilungen verschickt, vor allem innerhalb der SS, aber auch außerhalb. Die entdeckten Papiere waren eben diese Kopien – und die einzigen, die erhalten geblieben waren. Die kanadische Historikerin Hilary Earl, Autorin der ersten Monographie über den Nürnberger Prozess zu den Aktivitäten der Einsatzgruppen (erschien 2009), bestätigte Ben Ferenczs ersten Eindruck und sprach von einer „Informations-Goldader“, deren Bedeutung für die Geschichte des Nationalsozialisten kaum zu überschätzen sei. Erst 2011 wurden alle Berichte von einer Forschergruppe der Stuttgarter Universität mit Klaus-Michael Mallmann und Martin Cüppers an der Spitze in einer dreibändigen Sammlung veröffentlicht. Es gab insgesamt 195 tägliche „Berichte über Ereignisse“ und 55 wöchentliche „Berichte aus den besetzten Ostgebieten“ auf insgesamt knapp 4500 Druckseiten. Das RSHA fasste die Berichte zusammen, die das Kommando der Einsatzgruppen von einzelnen Abteilungen erhalten und an die Führung in Berlin weitergeleitet hatte.
Die Hinrichtungen fanden in den Berichten nur am Rande Erwähnung, als würde es sich um ein übliches Tagesgeschäft handeln.
Offensichtlich waren sie neben politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und ethnologischen Beobachtungen etwas Selbstverständliches.
Kennzeichnend war in dieser Hinsicht der „Bericht über Ereignisse in der Sowjetunion“ Nr. 89 vom 20. September 1941. Absender war der „Chef der Sicherheitspolizei“. Unter dem Datum und dem Ort (Berlin) sowie dem Stempel“ „Streng vertraulich!“ wurde vermerkt, wie viele Exemplare von Berichten (48) es gegeben hatte und welche von ihnen es unter diesen Kopien gegeben hatte (36). Der Bericht bestand aus drei Kapiteln: „Politische Übersicht“, „Berichte von operativen Gruppen und deren Kommandos“, „Kriegsereignisse“. Neben den Beobachtungen über die „ausgeprägte dörfliche musikalische Kultur“ in der Ukraine gab es auch Informationen über „von Juden befreite Gebiete im Zuständigkeitsbereich des Kommandos“. „Vom 19. August bis 25. September wurden 8890 Juden und Kommunisten hingerichtet. Gesamtzahl: 17 315. Aktuell wird die Judenfrage in Nikolajew und Cherson entschieden.“ Diese Informationen galten den Aktivitäten der Einsatzgruppe D.
Selbst über blutige Bestrafungsaktionen wurde sachlich und emotionslos berichtet. In dem „Bericht über Ereignisse in der Sowjetunion“ Nr. 106 vom 7. Oktober 1941 wurde unter dem Titel „Hinrichtungen und andere Maßnahmen“ über die Massenhinrichtung in Babi Jar bei Kiew mitgeteilt: „Gemeinsam mit der Stabsgruppe und zwei Kommandos des Polizeiregiments ‚Süd‘ hat das Sonderkommando 4a (Einsatzgruppe C) am 29. und 30. September 33 771 Juden hingerichtet. Der Einsatz verlief tadellos: Es gab keine Zwischenfälle. ‚Umsiedlungsmaßnahmen‘ gegenüber Juden wurden von den Einheimischen begrüßt. Die Tatsache, dass die Juden in Wahrheit getötet wurden, ist kaum bekannt, und die Wahrnehmung der Einwohner zeugt davon, dass sie nicht entschlossen verurteilt wurde. Die Wehrmacht hat auch „die ergriffenen Maßnahmen befürwortet.“
Die Verfasser schrieben von der herausragenden historischen Beziehungen der „Berichte über Ereignisse“, die die Judenvernichtung zum zentralen Element der deutschen Politik in Europa machten, denn „der Massenmord in Babi Jar hat den Übergang zum Völkermord erleichtert, der damals noch kein klarer Orientierungspunkt in der Nazi-Politik war.“ Während des Unternehmens Barbarossa kann man feststellen, dass die Gründe für diese oder jene Hinrichtung immer unwichtiger wurden, und das bedeutete, dass der Völkermord für die Täter allmählich zur Routine wurde.
Anhand der Aussagen von SS-Offizieren, die mit den damaligen Ereignissen etwas zu tun hatten, schlussfolgerte die Anklage in Nürnberg, dass es einen „Führerbefehl“ zur Massenvernichtung von Juden und Kommunisten gegeben hatte. Selbst Historiker neigten ziemlich lange zu dieser Meinung, obwohl es keine Quellen gab, die davon zeugen würden. Jüngste Forschungen lassen diese Tatsache anzweifeln. Die Forscher glauben eher, dass die Einsatzgruppen mehr freien Handlungsspielraum hatten. Die Logik von systematischen Ermordungen wurde von der Realität an der Ostfront geprägt, aber auch von nebulösen Andeutungen und von der getarnten Terminologie, die die Naziführung bezüglich des Umgangs mit Juden hatte. Und einfache SS-Soldaten, die den Einsatzgruppen angehörten, setzten diese Hinweise maximal radikal um. Fakt ist aber jedenfalls, dass die „endgültige Lösung der Judenfrage“ eines der allerwichtigsten Ziele der NSDAP-Politik war. Die Schlüsselrolle spielten dabei die Einsatzgruppen.
Ben Ferencz spürte dies als erster, als er sich in seinem Berliner Büro mit diesen schockierenden Unterlagen befasste. Er vermerkte die „judenfreien Gebiete“ und bekam die allgemeine Vorstellung vom Umfang dieser furchtbaren Verbrechen. „Mit einer kleinen Rechenmaschine zählte ich die Toten. Als die Zahl eine Million erreichte, hörte ich damit auf.“