Kein einziger Freispruch in Tokio

Am 3. Mai 1946 begann in Tokio das Internationale Kriegstribunal für den Fernen Osten seine Arbeit. Das war das letzte gemeinsame „politische Projekt“ der Sowjetunion und des Westens – bald darauf begann schon der Kalte Krieg.

Wie sich der Prozess in Tokio von dem Nürnberger unterschied und warum es so passiert ist, dass sich in Japan für die Kriegsverbrechen der höchstrangigen Beamten ihre untergeordneten Mitarbeiter verantworten mussten, haben die Experten des Projekts „Nuremberg. Casus pacis“ erläutert.

Von den Niederlanden bis zu den Philippinen

Die Entscheidung zur Organisation eines offenen Prozesses gegen die Hauptkriegsverbrecher nicht nur in Europa, sondern auch in Südostasien haben die Staats- und Regierungsoberhäupter der Siegermächte im Sommer 1945 auf der Potsdamer Konferenz getroffen. Punkt 10 der Potsdamer Erklärung lautete, dass alle Kriegsverbrecher, auch diejenigen, die Gräueltaten gegenüber Kriegsgefangenen begangen haben, streng bestraft werden müssten.

Mitte Januar 1946 wurde im Auftrag des Oberbefehlshabers der Alliierten-Okkupationstruppen in Japan, des US-Generals Douglas MacArthur, ein Erlass zur Gründung des Tribunals für japanische Kriegsverbrecher veröffentlicht.

Als Ankläger traten elf Länder auf, die wegen des Vorgehens des militaristischen Japans große Verluste erlitten hatten: die USA, die Sowjetunion, Großbritannien, China, Frankreich, Australien, Kanada, Neuseeland, die Niederlande, Indien und die Philippinen.

Der Chefrichter war Sir William Webb aus Australien; als Chefankläger trat der US-amerikanische stellvertretende Generalstaatsanwalt Joseph Keenan auf. Im Namen der Sowjetunion beteiligten sich an dem Prozess das Mitglied des Militärkollegiums des Obersten Sowjets, Generalmajor Iwan Sarjanow (als Richter), sowie der Leiter der Vertrags- und Rechtsabteilung im Innenministerium, korrespondierendes Mitglied der Akademie der Wissenschaften, Sergej Golunski (als Staatsanwalt). Letzterer wurde später vom Justizberater und Staatsanwalt Moskaus, Alexander Wassiljew, abgelöst.

Die Hauptrolle spielten die Amerikaner

„Der Tokio-Prozess beinhaltete alle wichtigsten Bestimmungen, die im Rahmen der Vorbereitung und Arbeit des Nürnberger Prozesses formuliert worden waren“, sagte der russische Historiker, Experte des Moskauer Siegesmuseums, Alexander Muchailow. „Allerdings gab es auch wesentliche Unterschiede zwischen den beiden Prozessen. So gab es in Tokio, anders als in Nürnberg, keine Rundfunkübertragungen; die Satzung des Prozesses wurde nicht gemeinsam, sondern nur von amerikanischen Juristen in Übereinstimmung mit den westlichen (angelsächsischen und kontinentalen) rechtlichen und prozessualen Normen entwickelt.“

Auch die Arbeit der Verteidigung war anders organisiert. Während in Nürnberg jeder Angeklagte einen deutschen Rechtsanwalt und einen Assistentenpool zur Verfügung hatte, durften die Angeklagten in Tokio gleich mehrere Verteidiger haben. Die 28 Angeklagten hatten insgesamt 79 japanische sowie 25 amerikanische Rechtsanwälte, die dabei unverzichtbar waren, denn die Japaner waren mit den westlichen Gerichtsstandards kaum vertraut.

Während in Nürnberg die Urteile kollegial besprochen wurden, hatte im Rahmen des Tokio-Prozesses der Befehlshaber der Alliierten-Besatzungstruppen, General MacArthur, sehr umfassende Vollmachten. „Er hatte das Recht, den Gerichtsvorsitzenden, den Chefankläger, die Mitglieder des Tribunals und deren Vertreter zu ernennen bzw. zu ersetzen. MacArthur durfte sogar das Urteil ändern“, so Experte Michailow.

Der Nürnberger Prozess verlief in vier Sprachen: Englisch, Französisch, Russisch und Deutsch. In Tokio gab es dagegen nur zwei offizielle Sprachen: Japanisch und Englisch, und die Sitzungen wurden deshalb in diesen beiden Sprachen stenographiert.

„Damit gehörten die Schlüsselpositionen bei dem Tokioter Prozess den Amerikanern. Sie wollten ihre Priorität bei der Bezwingung Japans zeigen, vor allem im Kontext des gerade beginnenden Kalten Krieges“, betonte Michailow.

Der Kaiser stand außerhalb der Kritik

Die Anspannung der Beziehungen zwischen der Sowjetunion und den USA nach der Fulton-Rede Winston Churchills am 5. März 1946 beeinflusste unter anderem auch die Erstellung der Liste der Kriegsverbrecher für den Tokio-Prozess. Die Amerikaner versuchten, ihre Bedingungen zu diktieren, mussten aber gewisse Zugeständnisse an die Russen akzeptieren. Nach langen Besprechungen wurde beschlossen, insgesamt 29 Personen auf die Anklagebank zu setzen, aber der frühere Ministerpräsident Japans, Fumimaro Konoe, hat sich unmittelbar vor seiner Festnahme vergiftet. Am Ende wurden 28 Personen vor Gericht gestellt.

Zu einem ganz besonderen Thema wurde die Frage, ob der japanische Kaiser Hirohito und dessen Familie vor Gericht gestellt werden sollten. Ursprünglich hatte Hirohito an der Spitze der Verbrecherliste gestanden. Aber in Japan ist der Kaiser eine heilige Figur: Das ist das einzige Land in der Welt, wo die regierende Dynastie mindestens seit dem frühen 14. Jahrhundert niemals unterbrochen wurde. Selbst als Hirohito am 1. Januar 1946 unter Druck der Amerikaner das Postulat von seiner göttlichen Herkunft widerlegte (allerdings klang das sehr evasiv und doppelsinnig), blieb er das wichtigste Symbol der japanischen Nation. Und hätte man ihn vor Gericht gestellt, so hätte man dadurch eine umfassende politische Krise und unter Umständen sogar eine militärische Rebellion provozieren können. Deshalb beschlossen die Alliierten, den Kaiser aus der Verbrecherliste zu streichen.

Neben Hirohito genossen auch alle Mitglieder der kaiserlichen Familie die Immunität. Diese Entscheidung war jedoch eher umstritten. Denn während Hirohito als Monarch in den Sitzungen des Ministerkabinetts großenteils geschwiegen hatte, hatten viele seiner Verwandten in den Kriegsjahren diverse Posten in den Streitkräften bekleidet und auch Kriegsverbrechen begangen.

Auch die Kommandeure japanischer Truppenverbände sowie die Leiter von Forschungsinstituten, wo Bio- und Chemiewaffen entwickelt worden waren, konnten der gerichtlichen Verfolgung entgehen. Diese Waffen wurden von der sogenannten „Abteilung 731“ der japanischen Truppen an Menschen getestet. Und diese Experimente waren nicht weniger grausam als die der deutschen Faschisten.

„In Bezug auf die Entwickler von Massenvernichtungswaffen hat das US-Kommando einen Deal akzeptiert, wobei es etliche Informationen über die Entwicklung dieser Waffenarten zur Verfügung bekam. Der Sowjetunion passte das jedoch ganz und gar nicht“, erläuterte Alexander Michailow.

Im Dezember 1949 wurden zwölf Soldaten der japanischen Kwantung-Armee, die Biowaffen eingesetzt hatten, von der sowjetischen Seite im Laufe eines Prozesses in Chabarowsk verurteilt.

Selbstmörder, Wahnsinnige und andere Angeklagte

Es fanden insgesamt 818 offene Sitzungen und 131 Sitzungen hinter verschlossenen Gerichtstüren der „Nürnberger Prozesse des Fernen Ostens“ statt. Das Kriegsgericht hat insgesamt 4356 dokumentarische Beweise und 1194 Zeugenaussagen über die Verbrechen der militärischen und politischen Führung Japans analysiert. Fast die Hälfte dieser Aussagen wurde in den Sitzungen angehört.

„Bei der Arbeit an der Anklageschrift war zunächst geplant, 55 Anklagepunkte aufzunehmen, doch am Ende bleiben nur zehn davon übrig. Der endgültige Beschluss wurde von den Richtern vor dem Hintergrund vieler Auseinandersetzungen und Kontroversen zwischen den Teilnehmern des Militärgerichtshofs getroffen“, so Alexander Michailow.

Am 12. November 1948 verhängte der Tokioter Militärgerichtshof Urteile gegen 25 japanische Kriegsverbrecher. Acht von ihnen wurden zur Todesstrafe durch Erhängen verurteilt: der ehemalige Premier, Generalstabschef, General Tōjō Hideki, General Itagaki Seishirō, der ehemalige Premier und Außenminister Hirota Kōki sowie die Generäle Matsui Iwane, Kimura Heitarō, Doihara Kenji, Muto Akira.

Weitere 16 Angeklagte wurden zur lebenslangen Haft verurteilt. Der ehemalige Außenminister Tōgō Shigenori wurde zu 20 Jahren Haft, der ehemalige Außenminister und Botschafter Japans in der Sowjetunion, Shigemitsu Mamoru, zu sieben Jahren Haft verurteilt.

Kein einziger Angeklagter wurde freigesprochen, allerdings wurden die Anklagen gegen drei Personen fallengelassen. Der Ideologe des japanischen Militarismus, der Philosoph Ōkawa Shūmei, wurde als geistig unzurechnungsfähig eingestuft. Der ehemalige Außenminister Matsuoka Yōsuke und der ehemalige Generalstabschef der japanischen Flotte, Nagano Osami, verstarben während der Prozesse.

Alle Todesurteile wurden in der Nacht auf den 23. Dezember 1948 im Tokioter Sugamo-Gefängnis vollstreckt.

Nach zehn Jahren auf freiem Fuß

Ende der 1950er Jahre wurden alle Personen, die vom Tokioter Militärgerichtshof zur Haft verurteilt wurden und am Leben blieben – sowohl ehemalige Politiker als auch Kriegsverbrecher – freigelassen und amnestiert. Einige von ihnen bekleideten laut Michailow hohe Regierungsämter und Posten bei den japanischen Selbstverteidigungskräften. 

„So wurde Außenminister Shigemitsu Mamoru, der zu sieben Jahren Haft verurteilt wurde, nach vier Jahren und sieben Monaten freigelassen“, so der Historiker. „Nach der Freilassung wurde er wieder Außenminister.“

Allerdings sind die beim Tokioter Militärgerichtshof gewonnenen Erkenntnisse trotz aller Kontroversen zwischen den Alliierten bis heute aktuell.

„Während der Prozesse in Tokio und Nürnberg wurden die Grundlagen der aktuellen Normen und Prinzipien des Völkerrechts gelegt“, so Michailow. „Die in der damaligen Zeit ausgearbeiteten normativen prozessualen Grundsätze gelten bis heute. Ihnen zufolge gilt als schwerstes Verbrechen die Entfachung und Führung eines Angriffskrieges. Sie verbieten vollständig die Anwendung und Entwicklung der bakteriologischen  und chemischen Waffen.“

Kommentar

Dr. hist. Stanislaw Dawydow, Leiter der wissenschaftlichen Abteilung des Museums des Sieges:

„Japans Souveränität ist bis heute durch Beschlüsse des Tokioter Militärgerichtshofs begrenzt“

Der Militärgerichtshof von Tokio zeigte wie der Militärgerichtshof von Nürnberg die Unvermeidlichkeit der Strafe für großangelegte Verbrechen und das Betreiben einer unmenschlichen Politik. Ein typisches Merkmal der Tokioter Prozesse war, dass sie in der Zeit des gerade begonnenen Kalten Kriegs verliefen. Diese Prozesse können als letzte „gemeinsame Arbeit“ der Sowjetunion und ihrer Verbündeten in der internationalen Arena, bevor die Konfrontation der beiden internationalen Systeme ausbrach, betrachtet werden.

Sowohl die Nürnberger als auch Tokioter Prozesse dienten dem Ziel, die Verantwortlichen für die Entfachung des Zweiten Weltkriegs, und jene, die viele schreckliche Verbrechen während des Krieges begangen hatten, zu bestrafen. Doch die Nürnberger Prozesse fanden vor den Tokioter Prozessen statt und hatten einen großen Einfluss auf die letzteren, insbesondere im Bereich Rechtsanwendung.

Die Prozesse hatten eine Reihe ähnlicher Aspekte:

  • Ziel: Bestrafung der Anstifter des Krieges und der Verbrechen, Bildung einer Grundlage für die Verhinderung solcher Handlungen in der Zukunft.
  • An den Prozessen beteiligten sich in einem einheitlichen Rechtsraum ideologisch verschiedene Länder mit verschiedenen Rechtssystemen.
  • Die Satzungen der Gerichtshöfe unterschieden sich kaum.
  • Identische Gerichtsverfahren.

Gleichzeitig gab es Unterschiede:

  • Bei den Tokioter Prozessen spielten die USA die führende Rolle, auch bei der Leitung des Prozesses.
  • Bei den Tokioter Prozessen gab es statt vier gleichberechtigten Anwälten aus vier Ländern einen Hauptanwalt, der von den USA gestellt wurde.
  • Während bei den Nürnberger Prozessen der Schwerpunkt auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit gelegt wurde, rückte bei den Tokioter Prozessen die Entfachung und Führung von Angriffskriegen in den Mittelpunkt.

Der Militärgerichtshof in Tokio nahm die politischen und militärischen Anführer Japans,  die Angriffskriege gegen andere Länder planten, vorbereiteten, entfesselten und führten, das Völkerrecht, die Verträge und Abkommen mit Füßen traten, die Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen, ins Visier.

Das wichtigste praktische Ergebnis der Tokioter Prozesse war, dass der politischen Elite Japans klargemacht wurde, welche Rolle ihr in der Nachkriegswelt zugewiesen wird. Auf internationaler Ebene sollten die Prozesse die Geschlossenheit der Alliierten beim Streben, die Anstifter des Krieges zu bestrafen, demonstrieren, was allerdings nicht in vollem Maße geschafft wurde.

Die Souveränität Japans ist bis heute in vielerlei Hinsicht gerade nach diesen Prozessen begrenzt. Auf internationaler Ebene waren sie einer der letzten Fälle, wo die Verbündeten der Anti-Hitler-Koalition gemeinsam handelten.

Der größte Präzedenzfall der Prozesse waren das Abwälzen der Verantwortung der wirklichen Schuldigen für den Kriegsbeginn und die Kriegsverbrechen von der Kaiser-Familie auf ihre Untergeordneten sowie die Haftungsfreiheit für Kriegsverbrecher, die Wissenschaftler waren und potenziell noch nützlich sein könnten.

Wir danken dem Museum des Sieges auf dem Poklonnaja-Hügel für seine Unterstützung bei der Erstellung des Artikels.