General Jodl instruierte Wehrmacht-Propagandisten

Im Vorfeld des Überfalls auf die Sowjetunion veröffentlichte das Oberkommando der Wehrmacht eine Verfügung zur Propaganda in den Gebieten, die während des „Unternehmens Barbarossa“ besetzt werden sollten. Der Aggressor rechnete damit, die sowjetische Bevölkerung von seinen besten Absichten zu überzeugen.

Hinweise zur Propaganda während des „Unternehmens Barbarossa“

„I. b) Es gilt, ganz klar hinzuweisen und es damit zu motivieren, dass die Sowjets in den von ihnen kontrollierten Gebieten bisher eine haltlose Gewaltpolitik gegenüber der gesamten Bevölkerung ausübten, dass das deutsche Militärkommando nicht als Feind der Bevölkerung kommt. Mehr noch: Es will die Bevölkerung von der Tyrannei der Sowjets befreien.

Sollte aber der nichtbolschewistische Teil der Bevölkerung Widerstand leisten, müssen die deutschen Soldaten diesen unterdrücken, egal wer und wann ihn leisten sollte.

(…)

g) Man sollte vorerst keine Propaganda betreiben, die auf Spaltung der Sowjetunion in einzelne Staaten gerichtet wäre. In verschiedenen Teilen der Sowjetunion sollte die Propaganda in der maximal verbreiteten Sprache betrieben werden. Das darf allerdings nicht dazu führen, dass der Charakter einzelner Propagandatexte vorzeitig den Vorwand gibt, über unsere Absichten zur Spaltung der Sowjetunion zu schlussfolgern.

Dennoch sollte man solche Begriffe wie ‚Russland‘, ‚Russen‘, ‚russische Streitkräfte‘ vermeiden und sie durch Begriffe ‚Sowjetunion‘, ‚Völker der Sowjetunion‘, ‚Rote Armee‘ usw. ersetzen.

(…)

2. (…)

Besonders sollte man die Gräueltaten und Verstöße gegen das Völkerrecht hervorheben, die die Rote Armee begangen haben könnte.“

Die Verfügung hatte der Stabschef des Oberkommandos der Wehrmacht, Alfred Jodl, abgesegnet. Es wurden 100 Exemplare des Dokuments gedruckt und an das Kommando des Heeres, der Flotte, der Luftwaffe sowie an diverse Propaganda-Abteilungen verschickt.

Ein wesentlicher Teil dieser Verfügung war der Verbreitung der Propaganda gewidmet. Unter anderem sollte dabei „das sehr umfassende sowjetische Rundfunknetz“ maximal intensiv eingesetzt werden. Zu diesem Zweck sollte die Vorhut gleich nach dem Einmarsch in die jeweilige Stadt dortige Funksender unter ihre Kontrolle nehmen und dabei darauf achten, dass „Funkstationen möglichst nicht beschädigt werden“. Darüber hinaus befahl der deutsche Hauptstab, einen Teil von sowjetischen Zeitungen weiter herauszugeben, die der deutschen Agitation dienen sollten. Geplant waren auch einfachere Methoden: Aushänge an Häusern mit Aufrufen an die Sowjetbürger, Abwurf von Flugblättern auf das Territorium des Gegners usw.

Jede Schlacht sollte mit den „Informationssalven“ beginnen: „Das Heer und die Panzerverbände sind berechtigt, vor den Gefechten alle ihnen zur Verfügung stehenden Propagandamittel einzusetzen“.

Quelle:

Staatsarchiv der Russischen Föderation

F. R-7445. Op. 1. D. 1666. L. 176-179.

Übersetzung aus dem Deutschen.

Aus dem Buch der sowjetischen Anklagedokumente „Aggression gegen die Sowjetunion“.

Dokument S-26.